Recht und Steuern
Meldung des DSW e.V.: Strafurteil wegen Offertenbetrugs
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. berichtet auf seiner Homepage über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln.
Ein Strafurteil des Landgerichts Köln vom 17. Dezember 2020, AZ 112 KLs 9/19, ist inzwischen rechtskräftig geworden. Das Landgericht hat die Entscheidung an dieser Stelle veröffentlicht.
Hierbei wurden zwei Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 3 Monaten beziehungsweise zu 2 Jahren, ein weiterer Angeklagter wegen schwerer mittelbarer Falschbeurkundung und der versuchten vorsätzlichen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Hierbei wurden zwei Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 3 Monaten beziehungsweise zu 2 Jahren, ein weiterer Angeklagter wegen schwerer mittelbarer Falschbeurkundung und der versuchten vorsätzlichen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.