EU-Verordnung
Infoseite der BaFin zu Digital Operational Resilience Act (DORA) ist online
Tausende Unternehmen des Finanzsektors – und darüber hinaus – müssen die EU-Verordnung DORA ab Januar 2025 anwenden.
Unter www.bafin.de/dora finden Sie ab sofort Informationen rund um dieses Thema. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die neue Plattform laufend aktualisieren.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken. So gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen unter DORA – und zwar sektorübergreifend. Und auch zahlreiche weitere Unternehmen, etwa IT-Dienstleister, müssen verschiedene Vorgaben des Regelwerks beachten.
Die BaFin spielt bei der Umsetzung von DORA in Deutschland eine wichtige Rolle.