Neues im Abfallrecht

Gesetz über den Einwegkunststofffonds

Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz) ist Mitte Mai 2023 in Kraft getreten, die Sonderabgabepflicht für die meisten Produkte, die Kunststoff enthalten, wird 2025 wirksam. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffe werden ab 2024 zu einer Sonderabgabe verpflichtet.

Was ist das Ziel des Gesetzes? 

Die Richtlinie hat das Ziel, die EU-Kunststoffstrategie umzusetzen. Der Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff soll reduziert werden, die Ressource "Kunststoff" besser bewirtschaftet und das achtlose Wegwerfen von Kunststoffabfällen in die Umwelt begrenzt werden. 

Hintergrund

Viel zu oft landen Einwegprodukte aus Kunststoff in Parks, auf öffentlichen Plätzen und Straßen, aber auch in den Weltmeeren. Durch ihre Langlebigkeit verschmutzen sie dauerhaft die Umwelt und stören das natürliche Leben. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sollen vermieden und vermindert werden.
Deshalb sollen nun vermehrt innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Werkstoffe gefördert werden. Um die abfallwirtschaftlichen Ziele der Reduzierung von Einwegkunststoffprodukten zu erreichen, soll das Gesetz auch das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.

Welche Artikel sind gemeint? 

Im Einzelnen betrifft dies wegen des enthaltenen Kunststoffs etwa Getränkebecher und To-go-Lebensmittelbehälter. Zudem sind Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilter und auch Feuerwerkskörper davon betroffen. Auf Wunsch der Kommunen ist zudem vorgesehen, das Gesetz möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten.

Sonderabgabepflicht kommt ab 2025

Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten werden in die Verantwortung genommen, indem sie für diese Produkte eine entsprechende Abgabe in einen noch einzurichtenden speziellen Fonds einzahlen. Die Registrierungspflicht wird ab 2024 gelten, die Pflicht zur Leistung der Abgabe ein Jahr darauf. Für Hersteller von Feuerwerkskörpern wird diese Pflicht jeweils zwei Jahre später greifen.

Kosteneffizient und kostendeckend

Die Abgabesätze und die Auszahlungskriterien werden nach gesetzlich festgelegten Maßstäben durch eine Rechtsverordnung bestimmt. Dabei ist entsprechend den europarechtlichen Anforderungen der Maßstab der Kosteneffizienz der Leistungserbringung sowie das Gebot der Kostendeckung verpflichtend zugrunde zu legen.
Die jährlichen Einnahmen des Fonds werden nach den ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes auf bis zu 450 Millionen Euro geschätzt. 

Wer ist zuständig?

Mit der Bildung und Verwaltung des Einwegkunststofffonds wird das Umweltbundesamt betraut. Die Höhe der Abgabe bemisst sich je nach der von ihnen in Verkehr gebrachten Art und Menge von Einwegkunststoffprodukten. Auf der anderen Seite erhält die öffentliche Hand aus dem Fonds Ersatz der ihr entstandenen Kosten für die Abfallbewirtschaftung.