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Freihandelsabkommen EU-Neuseeland seit Mai 2024 in Kraft

Mit dem “New Zealand European Union Free Trade Agreement (NZ-EUFTA)” können alle Waren mit Ursprung in der EU zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden.

Es wird erwartet, dass sich durch das Freihandelsabkommen der Warenhandel um 30 Prozent erhöhen wird. Allein im ersten Abkommensjahr können Zölle in Höhe von rund 140 Millionen Euro eingespart werden.
Neuseeland hat zum 1. Mai 2024 seine Einfuhrzölle für präferenzielle EU-Waren gänzlich eliminiert. Im Gegenzug wird die EU Ihre Zölle auf die meisten neuseeländischen Waren abschaffen beziehungsweise erheblich senken. Zudem wurden einige Zollkontingente festgeschrieben.
Der Text zu diesem Abkommen wurde am 25. März 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/866 veröffentlicht. Die Ursprungsregeln sind in WuP hinterlegt.
Damit Produkte von den gegenseitigen Zollbegünstigung profitieren können, müssen sie nach den Spielregeln des Freihandelsabkommens hergestellt und grundsätzlich durch eine Erklärung zum Ursprung vom Exporteur nachgewiesen werden.
Dieses Zusammenspiel - Prozess der Herstellung und Nachweisführung - aus dem Präferenzrecht resultieren aus materiell- und formalrechtlichen Anforderungen und wird häufig als komplex von Unternehmen empfunden.
Gerne können Sie unsere Zollexperten
Holger von der Burg und Savas Poyraz ansprechen, um auszuloten, ob und wie Sie von den Zollbegünstigungen des Freihandelsabkommens profitieren können.
Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2024