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Freihandelsabkommen EU-Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft

Der bilaterale Handel zwischen der EU und Neuseeland erreichte im Jahr 2022 fast 9,1 Milliarden Euro.

Es wird erwartet, dass sich durch das Freihandelsabkommen der Warenhandel um 30 Prozent erhöhen wird. Allein im ersten Abkommensjahr können Zölle in Höhe von rund 140 Millionen Euro eingespart werden.
Neuseeland wird zum 1. Mai 2024 ihre Einfuhrzölle für präferenzielle EU-Waren gänzlich eliminieren. Umgekehrt wird die EU ihre Zölle mit dem Inkrafttreten für 91 Prozent ihrer Zolltariflinien aufheben.
Damit Produkte von den gegenseitigen Zollbegünstigung profitieren können, müssen sie nach den Spielregeln des Freihandelsabkommens hergestellt und grundsätzlich durch eine Erklärung zum Ursprung vom Exporteur nachgewiesen werden.
Dieses Zusammenspiel - Prozess der Herstellung und Nachweisführung - aus dem Präferenzrecht resultieren aus materiell- und formalrechtlichen Anforderungen und wird häufig als komplex von Unternehmen empfunden.
Gerne können Sie unsere Zollexperten 
Holger von der Burg und Savas Poyraz ansprechen, um auszuloten, ob und wie Sie von den Zollbegünstigungen des Freihandelsabkommens profitieren können.
Stand: 22. April 2024