IHK-Infodienst Außenwirtschaft (Ausgabe August 2024)

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen zur weltweiten Handelspolitik und wichtige Neuregelungen im Zollwesen stehen in dieser Newsletter-Rubrik für Sie bereit.

Sanktions-/Antidumpingmaßnahmen und Schutzzölle

EU-Sanktionen –Verordnung (EU) 2023/1529
In der Verordnung 2024/1971 wurden die Änderungen der EU-Verordnung 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran veröffentlicht.
Quelle: zoll.de

China, VR

EU führt vorläufige Antisubventionszölle gegenüber chinesischen Elektroautos ein
Anfang Juli hat die EU vorläufige Antisubventionszölle gegen chinesische Elektroautos eingeführt. Vorher lag der reguläre Einfuhrzoll für Fahrzeuge aus China - alle Drittländer ohne Freihandelsabkommen - bei 10 Prozent.
Seit dem 5. Juli 2024 werden zusätzlich bis zu 37,6 Prozent an vorläufigen Strafzöllen (Antisubventionszölle im Fachjargon) erhoben.

Russland

EU-Russland-Sanktionen - Auswirkungen auf die Allgemeine Genehmigung Nr. 42
Durch das 14. Sanktionspaket (Verordnung (EU) 2024/1745 vom 24. Juni 2024) wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) angepasst. Aufgrund dessen wird die Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 (Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger) mit Wirkung zum 18. Juli 2024 neu bekannt gegeben. Die Allgemeine Genehmigung gilt nunmehr im Hinblick auf die in Art. 5n Abs. 10 Buchstabe h) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannte Nutzung in Ausnahme von Art. 5n Absätze 1, 2, 2a, 2b und 3a Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der dort genannten Güter beziehungsweise die Erbringung der dort genannten Dienstleistungen ab dem 1. Oktober 2024. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 gilt zudem nunmehr bis zum 31. Dezember 2025.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

USA/Mexiko

USA - Schutzzoll auf Stahl und Aluminium aus Mexiko
USA und Mexiko haben sich bei Einfuhren von Stahl und Aluminium aus Mexiko in die USA auf strenge Nachweispflichten geeinigt. Werden diese nicht erfüllt, drohen zusätzliche Zölle. Damit soll verhindert werden, dass VR China und weitere Länder die in den USA seit März 2018 erhobene zusätzliche Zölle umgehen. Importeure, die in Mexiko gefertigte Stahlprodukte aus Mexiko in die USA einführen, müssen nun mit einem Analysezertifikat nachweisen, dass der Stahl, aus dem die Produkte gefertigt sind, in Mexiko, Kanada oder den Vereinigten Staaten geschmolzen und gegossen wurde. Fehlt der Nachweis, erhebt die US- Zollbehörde neben dem regulären Einfuhrzoll den zusätzlichen Zoll von 25 Prozent.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH

Zoll-News – allgemein

Zoll – Verbrauchssteuerformulare geändert
Die Liste aller Verbrauchsteuerformulare mit den aktuellsten Änderungen wurde aktualisiert.  
Quelle: zoll.de
 
 Sonderzölle bei der Einfuhr
Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei der Einfuhr Zusatz-Zölle. Die Verordnungen (EU-VO) sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L.

BAFA- Aktualisierung der Ausfuhrliste
Die Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ist aktualisiert worden.
Quelle: bafa.de
 
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert zum Download bereit. 
Quelle: zoll.de

Zoll-News – Länder/Regionen

Brasilien: Elektronisches Außenhandelssystem SISCOMEX wird abgeschaltet
Die Abschaltung des SISCOMEX beginnt im Oktober 2024. Als Ersatz wird das "Portal Único“ eingeführt. Dieses einheitliche Außenhandelsportal ("Portal Único de Comércio Exterior“ - Portal Único) ist eine Initiative der Bundesregierung Brasiliens, um die Bürokratie, Zeiten und Kosten bei den brasilianischen Ein- und Ausfuhren zu reduzieren, die Ein- und Ausfuhrvorgänge effizienter zu gestalten und eine Verknüpfung von Regierungsbehörden mit im Außenhandel tätigen Unternehmen zu schaffen. 
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
 
Israel: Wareneinfuhren aus Israel
Zwischen der EU und Israel besteht ein Zoll-Präferenzabkommen. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission eine Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand Juni 2024 aktualisiert.
Quelle: zoll.de

Kenia: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ab Juli 2024
Die EU hat im Amtsblatt (EU) L/2024/1648 das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia veröffentlicht, das seit 1. Juli 2024 in Kraft ist. Ein Protokoll zu Ursprungsregeln gemäß Art. 9 Abs. 2 dieses Abkommens, das sowohl die Ausfuhren der EU als auch die Ausfuhren Kenias abdeckt, wird in Kürze verabschiedet. Bis die Vertragsparteien ein solches Protokoll zu Ursprungsregeln angenommen haben, wendet jede Vertragspartei die Ursprungsregeln der Verordnung (EU) 2016/1076 an.
Quelle: zoll.de

Sri Lanka–EU-Zollpräferenzen – Kumulierung mit Indonesien möglich
Sri Lanka und Indonesien haben die Nutzung einer regionalen Kumulierung zwischen den beiden Staaten in Bezug auf die Ursprungsregeln im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS)  beantragt. Die EU hat zugestimmt, dass die in der Verordnung in Tabelle 1 des Hinweises für Einführer aufgeführten Spinnstofferzeugnisse mit Ursprung in Indonesien im Rahmen der Ursprungskumulierung verwendet werden dürfen, um die in Tabelle 2 des Hinweises für Einführer aufgeführten Spinnstofferzeugnisse im Rahmen der APS-Präferenzzollsätze herzustellen und in die Union auszuführen. 
Quelle: zoll.de

Zoll-Portal

Zugang zum Zoll-Portal über die Zoll-Ident App
Das Zoll-Portal bietet einen einfachen und effizienten Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen des Zolls. Unter anderem stehen folgende Dienstleistungen online zur Verfügung:
  • Abfindungsanmeldungen
  • Beförderung verbrauchsteuerpflichtige Waren
  • EORI-Nummer-Verwaltung
  • verbindliche Zolltarifauskunft
  • AEO/Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
  • Warenursprung und Präferenzen:  Beantragung Ermächtigter Ausführer, REX, buchmäßige Trennung
Die neue Zoll-Ident App beschleunigt nun den Zugang zum Zoll-Portal und allen inkludierten Services. Voraussetzungen ist ein Konto im Zoll-Portal und die Zoll-Ident App auf einem mobilen Gerät (zum Beispiel Smartphone, Tablet). Der uneingeschränkte Zugang zu allen Services setzt die vorherige Identifizierung mit dem ELSTER- Konto, der BundID oder mittels Online-Ausweis voraus.
Besonderer Vorteil für Unternehmen: Allein der Hauptbenutzer benötigt ELSTER. Damit wird der Zugang für weitere Benutzer eines Geschäftskundenkontos erleichtert. Der Hauptbenutzer kann für alle Benutzer des Unternehmens die Zoll-Ident App zur vollumfänglichen Nutzung des Zoll-Portals freischalten.
Quelle: Zollverwaltung, Zoll online - Zoll-Portal

Zoll-Veranstaltungen der IHK Düsseldorf 

Werfen Sie auch gern einen Blick in unsere fortlaufende Veranstaltungsvorschau.