Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Handelspolitik, EU-Recht

Hier erwarten Sie wichtige Neuigkeiten und aktuelle Informationen rund um die Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, internationale Handelspolitik, EU-Recht.

EU-Recht

EU-Anti-Folter-Verordnung wird aktualisiert
Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten, sowie Vermittlungstätigkeiten oder technische Hilfe in Bezug auf diese Güter unterliegen in der Europäischen Union Ausfuhrbeschränkungen, die in der Verordnung 2019/125 geregelt sind. Vor dem Hintergrund von Veränderungen im internationalen Sicherheitsmarkt sowie technologischer Entwicklungen werden die Anhänge II und III neu gefasst.
Anhang II der Verordnung enthält Güter, die außer zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben. Die Aus-, Ein- und Durchfuhr dieser Waren ist verboten. Anhang III der Verordnung enthält Güter, die zum Zwecke der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, d. h. Güter, die in erster Linie für Strafverfolgungszwecke verwendet werden, und Güter, die unter Berücksichtigung ihrer Gestaltung und ihrer technischen Merkmale ein materielles Risiko der Verwendung zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bergen. Für diese Waren ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig.
Quelle: Europäische Union

EU-Antidumping/US-Strafzölle

EU
Übersicht EU-Antidumpinguntersuchungen
Im Jahr 2024 waren insgesamt 199 Antidumping- und Antisubventionsverfahren in Kraft. Auch im Jahr 2025 wurden zahlreiche neue Maßnahmen eingeführt oder Untersuchungen eingeleitet. Eine Übersicht der EU ermöglicht die Überprüfung einer möglichen Betroffenheit.
Quelle: EU-Kommission
US-Zölle
  • Aktualisierung der Strafzölle auf weitere Metalle und Metallderivatwaren
    Das US-Handelsministerium hat mit dem Stichtag 18. August 2025 die Liste der Derivatprodukte aus Eisen, Stahl, und Aluminium, die unter die Section 232-Zölle in Höhe von 50 Prozent fallen, erheblich ausgeweitet. In den Veröffentlichungen der US-Zollverwaltung sind die Änderungen fett markiert und dadurch über die 10-stellige US-Zolltarifnummer nachzuvollziehen.
    Ausführliche Informationen zu den betroffenen Produkten stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.
  • USA: De-minimis-Regelung fällt weg
    Ende Juli 2025 hat das Weiße Haus tiefgreifende Maßnahmen verkündet, die direkte Auswirkungen auf den Warenexport in die USA haben. Ab dem 29. August 2025 sind alle Kleinsendungen bis 800 USD in die USA nicht mehr zollfrei – sie unterliegen künftig der Einfuhrabgabe. Unternehmen sollten ihre Versand- und Zollstrategien jetzt anpassen. Einzelheiten stehen auf der Webseite des Weißen Hauses oder auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.
  • Einigung im transatlantischen Zollstreit zwischen EU und USA
    Am 21. August 2025 haben sich die EU und die USA auf eine schriftliche Erklärung zu den Vereinbarungen zur Beilegung ihres Handelskonflikts verständigt. Aktuelle und ausführliche Informationen stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit. Bereits Ende Juli 2025 hatten sich die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf ein neues Zollregime geeinigt, das zu einer Neuordnung der bilateralen Handelsbedingungen führt.
  • USA erhöhen Strafzölle gegenüber Brasilien
    Die USA verkündeten die Erhöhung der Strafzölle gegenüber Brasilien von 10 Prozent auf insgesamt 50 Prozent ab dem 6. August 2025. Es gibt zahlreiche Ausnahmen.
    Quelle: US. Customs and Border Protection

(EU-)Freihandelsabkommen

Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Staaten
Nach 16 Jahren Verhandlungen haben die für Handel zuständigen Minister Indiens und der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz das Abkommen 2024 unterzeichnet; nun ist der Ratifizierungsprozess abgeschlossen und das Abkommen tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Das Freihandelsabkommen ist das erste Abkommen Indiens mit europäischen Partnern.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Freihandelsabkommen EU-Andenstaaten - Zolltarifnummern
Zum 19. August wurden im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Andenstaaten (Kolumbien, Ecuador und Peru) die Zolltarifnummern der Be- und Verarbeitungslisten an das Harmonisierte System 2022 angepasst.
Quelle: EU-Kommission

Zoll-News - allgemein

PEM: Regionales Übereinkommen - Ausstellung von Lieferantenerklärungen im Übergangszeitraum
Die Europäische Union veröffentlichte am 11. August 2025 im Amtsblatt (EU) 2025/1728 die Durchführungsverordnung der Kommission vom 8. August 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 hinsichtlich der Verfahren zur Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen. Wie bereits mit der Fachmeldung der Zollverwaltung vom 23. Dezember 2024 angekündigt, wurde nun die Änderung der gesetzlichen Grundlage zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen veröffentlicht. Im Übergangszeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 ist die Anwendung der Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens in seiner ursprünglichen Fassung sowie der Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens in der durch den Beschluss Nr. 1/2023 geänderten Fassung möglich. Da diese beiden Regelungen parallel anwendbar sind, entstehen zwei verschiedene Kumulierungszonen. Die Lieferanten geben den Rechtsrahmen an, der zur Bestimmung des Warenursprungs herangezogen wurde. Fehlt in Lieferantenerklärungen, die bis zum 31. Dezember 2025 ausgefertigt wurden, eine solche Angabe, so gilt grundsätzlich die Annahme, dass für die Lieferantenerklärung die Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens in seiner ursprünglichen Fassung zur Bestimmung des Warenursprungs herangezogen wurde.
Quelle: EU-Kommission
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibungen
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung wurde aktualisiert und steht mit dem Stand August 2025 zum Download bereit.

Zoll-News aus den Ländern/Regionen

EU-Kanada: Gegenseitige Anerkennung der AEO-Programme
Seit dem 1. August 2025 ist die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO) zwischen der EU und Kanada wirksam. Dadurch sollen Bewilligungsinhaber von vereinfachten und erleichterten Sicherheitsüberprüfungen bei den Einfuhren profitieren.
Quelle: Zollverwaltung (zoll.de)
Ukraine: Regionales Übereinkommen zum Warenverkehr - Rückwirkende Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
Der Beschluss Nr. 2/2024 trat in der Ukraine am 23. Mai 2025 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gilt zwischen der EU und der Ukraine der Status "CR". Zuvor wendete die Ukraine zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 22. Mai 2025 ausschließlich das revidierte Regionale Übereinkommen an (R). Die Europäische Kommission informierte nun, dass Besonderheiten in Bezug auf den Warenverkehr mit der Ukraine für Einfuhren in die Ukraine zwischen dem 1. Januar 2025 bis 22. Mai 2025 bestehen. Die ukrainischen Zollbehörden akzeptieren hierfür seit dem 23. Mai 2025 nachträglich
  • vor dem 1. Januar 2025 nach den alternativ anwendbaren Übergangsregeln ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit dem Vermerk "Transitional Rules" in Feld 7, sofern sie zum Zeitpunkt der Einfuhr gültig waren
  • vor dem 22. Mai 2025 nach dem ursprünglichen (alten) Regionalen Übereinkommen (C) ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
  • zwischen dem 1. Januar 2025 und 22. Mai 2025 unter Anwendung der Durchlässigkeit ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen (R)
Derartige bis 22. Mai 2025 abgelehnte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 können im Rahmen eines Erstattungsantrags in der Ukraine erneut vorgelegt werden. Darüber hinaus können für Ausfuhren in die Ukraine zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 22. Mai 2025 Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen (R) unter Anwendung der Durchlässigkeit nachträglich ausgestellt werden.
USA-EU: Einigung im transatlantischen Zollstreit
Am 21. August 2025 haben sich die EU und die USA auf eine schriftliche Erklärung zu den Vereinbarungen zur Beilegung ihres Handelskonflikts verständigt. Zu den wichtigsten Verpflichtungen auf beiden Seiten gehören:
  • Eine Zollobergrenze von 15 % für EU-Erzeugnisse. Für Erzeugnisse, für die bereits Meistbegünstigungszölle in Höhe von 15 % oder mehr gelten, werden keine zusätzlichen Zölle erhoben.
  • Dies gilt auch für EU-Ausfuhren von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz, sobald die Ergebnisse der entsprechenden 232 Untersuchungen abgeschlossen sind.
  • Zollsenkungen für Pkw und Kfz-Teile auf 15 % voraussichtlich retroaktiv ab dem 01.08.2025, wenn die EU noch diesen Monat ihre eigenen Zollsenkungen einleitet. Diese umfasst alle Industriegüter, sowie bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Getreide und Pflanzsamen, Sojabohnenölsaaten, Schweinefleisch und Bisonfleisch. Hiermit fallen für EU-Importeure jährliche Zölle in Höhe von 5 Milliarden Euro weg.
  • Ausnahmen von der Zollobergrenze von 15 % (USA verpflichten sich, nur Meistbegünstigungstarife anzuwenden, die nahe Null sind) für die folgenden EU-Erzeugnisse: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Bestandteile sowie chemische Vorläuferstoffe. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen, etwa im Bereich Weine und Spirituosen.
  • Verhandlungen zu Zollkontingenten im Stahl- und Aluminiumsektor.
  • Der Abbau nichttarifärer Hemmnisse, unter anderem durch die Zusammenarbeit bei Normen und die Straffung von SPS-Zertifikaten (Sanitär- und Pflanzenschutzzertifikaten) sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in zusätzlichen Industriezweigen.
  • Die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen sowie bei der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken.
  • Verhandlungen zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Cybersicherheit.
Aktuelle Einzelheiten zu diesem Handelsabkommen und den künftigen Zöllen stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit.
USA: De-minimis-Regelung fällt weg
Ende Juli 2025 hat das Weiße Haus tiefgreifende Maßnahmen verkündet, die direkte Auswirkungen auf den Warenexport in die USA haben. Zum 29. August 2025 sind alle Kleinsendungen bis 800 USD in die USA nicht mehr zollfrei – sie unterliegen künftig der Einfuhrabgabe. Unternehmen sollten ihre Versand- und Zollstrategien jetzt anpassen. Einzelheiten stehen auf der Webseite des Weißen Hauses oder auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.

USA führt höhere Zollabfertigungsgebühren ein
Die US-Zollbehörde CBP wird verschiedene Gebühren, die von der Zollbehörde für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden, zu Beginn des Haushaltsjahres 2026 und somit ab dem 1. Oktober 2025 anpassen. Die Gebühren für sogenannte "Informal Entries" (Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 US$) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr eingeführten Paketen werden ab diesem Tag ebenfalls steigen.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH

Zoll-Veranstaltungen und Events zum EU-Recht

Die Webinare der IHK Düsseldorf finden in der Regel über MS Teams statt.
Termin(e) Ort Details/Anmeldelink
10.09.2025 Webinar Webinar: Das Carnet ATA - Ihr Reisepass für Waren
23.09.2025 IHK Düsseldorf Vorbereitung für bevorstehende Zollbetriebsprüfungen, Auditierungen und Neubewilligungen
30.09.2025 IHK Mittlerer Niederrhein 6. IHK-Netzwerktreffen “Nachhaltiges Lieferkettenmanagement” zum Thema: Aktuelles zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
06.11.2025 Webinar Webinar: Rechtsverfolgung, Zwangsvollstreckung und Inkasso im europäischen Geschäftsverkehr
19.11.2025 Webinar Webinar: Ursprungszeugnisse leicht erklärt - Grundlagen und praktische Tipps