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Usbekistan

Einleitung

Usbekistan liegt in Zentralasien, einer Region, zu der auch die Länder Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan gezählt werden. Die zentralasiatischen Länder sind unter anderem bekannt als Logistikhub zwischen Asien und Europa sowie für den Reichtum an natürlichen Ressourcen. Die IHK Düsseldorf unterstützt Unternehmen beim Zentralasien-Geschäft.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation:
Darüber hinaus stehen Ihnen in der IHK Düsseldorf die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:

Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu 30 Tage visafrei in Usbekistan aufhalten, unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt oder die Arbeitsaufnahme ist ein Visum zu beantragen.

Absatz- und Investitionschancen

Um sich über Absatz- und Investitionsmöglichkeiten zu informieren, kontaktieren Sie uns gerne. Darüber hinaus stehen die AHK Zentralasien sowie die usbekische Investitionsagentur zur Verfügung.
Aufgrund der geografischen Nähe sowie der wirtschaftlichen Verflechtung des Landes mit Russland sollten bei Geschäften mit Usbekistan die einschlägigen gegen Russland verhängten Sanktionen beachtet werden (s. hierzu Abschnitt „Usbekistan: Zoll- und Einfuhrbestimmungen“).
Seit dem 10. April 2021 profitiert Usbekistan als Handelspartner der Europäischen Union von speziellen einseitigen Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS+). Diese Konditionen wurden Ende 2023 von der EU bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Das Präferenzsystem setzt Zölle für zwei Drittel der unter das APS fallenden Produktkategorien (6.200 Warengruppen) vollständig aus – eine Gelegenheit für das zentralasiatische Land, seine Exporte in die EU zu steigern.
Seit Einführung des APS+ erreichten die zollvergünstigten Exporte aus Usbekistan in die EU im Jahr 2022 einen Wert von etwa 450 Millionen Euro. Vor 2020 betrugen sie im Rahmen des APS lediglich rund 100 Millionen Euro oder weniger.
Gut zu wissen:
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) dient der EU als Instrument zur Unterstützung von Exporten aus Entwicklungsländern. Die besonderen Zollvergünstigungen für Exporte in die EU (APS+) können Länder erhalten, die 27 internationale Abkommen zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, Umweltschutz und guter Regierungsführung umsetzen. Voraussetzung für die Anwendung des APS ist, dass die Waren ihren Ursprung im begünstigten Land haben.

Gründungs- und Gesellschaftsrecht

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist auch in Usbekistan eine der beliebtesten und praktikabelsten Gesellschaftsformen, insbesondere auch für ausländische Unternehmen.
Für die Tätigkeitsgebiete Marketing, Verkaufs- und Absatzförderung oder Kundenakquisition und -beratung eignet sich aber beispielsweise auch die Gründung einer Repräsentanz.
Zudem kann auch die Errichtung einer Betriebsstätte Vorteile bieten, da diese zum Beispiel kein Stammkapital benötigt.
Ausführliche Informationen zu diesen Gesellschaftsformen, den jeweiligen Gründungsschritten sowie den hierfür benötigten Unterlagen, enthalten die nachfolgenden IHK-Merkblätter:

Zertifizierung

Die Produktzulassung in Usbekistan erfolgt bei vielen Waren über eine Zertifizierung oder eine Deklaration. Diese ist verpflichtend u.a. für Lebensmittel, Maschinen, bestimmte chemische Erzeugnisse, Pkw, Kinderbekleidung, Spielzeug.
Zuständige Stelle für die obligatorische Produktzulassung (sog. staatliche Zertifizierung) ist Uzstandard, die usbekische Agentur für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung. Darüber hinaus ist zur Überprüfung von Qualität oder Sicherheit auch eine private Zertifizierung möglich.
Für serienmäßig hergestellte Waren werden Konformitätsnachweise mit einer Gültigkeit von drei Jahren erteilt. Es ist jedoch auch eine Konformitätsbescheinigung pro Partie möglich, d.h. dass sie nur für die in den Lieferverträgen angegebene Warenmenge gilt.
Im staatlichen Register der Konformitätsbescheinigungen sind alle Zertifikate sowie deren Gültigkeit hinterlegt.
EAC-Konformitätsnachweise für die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion werden zwar als zusätzlicher Qualitätsnachweis angesehen, ersetzen jedoch keine usbekische Konformitätsbewertung. Allerdings können ausländische Konformitätszertifikate auf Antrag in Usbekistan anerkannt werden, sofern sie von akkreditierten Institutionen der Mitgliedstaaten der OECD ausgestellt wurden und für das Inverkehrbringen in den GUS-Staaten frei gegeben wurden. Der Antrag ist online über das usbekische E-Gov-Portal möglich.
Gültige Konformitätserklärungen für Maschinen und Anlagen deutscher Hersteller können ebenfalls anerkannt werden und sind mit der Zollanmeldung vorzulegen.

Nützliche Links

Auslandshandelskammer
Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen
Botschaften
Usbekische staatliche Stellen
Usbekische Handelskammer
Messen
Letzte Aktualisierung: September 2024