Aus- und Weiterbildung
Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gastgewerbe
Zulassungsvoraussetzungen
Zu dem Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf nachweist
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens einjährige Berufspraxis nachweist
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist
- keine Berufsausbildung vorweisen, aber eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen kann.
Zu dem Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt hat und
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder kaufmännisch verwandten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist
- keine Berufsausbildung vorweisen, aber eine insgesamt mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes im Gastgewerbe haben (siehe § 1 Abs. 2 der Rechtsvorschrift).
Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung
Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
- Darauf müssen Sie beim Zulassungsantrag für kaufmännische Fortbildungsprüfungen achten!
- Link zur Online-Registrierung und Anmeldung im Online-Portal Fortbildungsprüfungen
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Online-Portal zum Downloaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 487 KB)
Prüfungsfächer
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1. Prüfungsteil):
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Prüfungsteil):
- Gästeorientierung und Marketing
- Branchenbezogenes Management
- Branchenbezogenes Recht
- Gastronomische Angebotsformen
- Situationsbezogenes Fachgespräch
Prüfungstermine
1. Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | ||||
Anmeldezeiten | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 | |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | 31.07.2024 | 06.01.2025 | 31.07.2025 | |
Schriftliche Prüfungsfächer | Uhrzeit | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Volks- und Betriebswirtschaft Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung |
08:30 – 09:45
10:15 – 11:45 12:15 – 13.30 14:00 – 15:30 |
23.10.2024 | 26.03.2025 | 22.10.2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | Februar 2025* | Juni 2025* | Februar 2026* |
2. Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen | ||||
Anmeldeschluss | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 02.09.24 | 24.01.25 | 30.08.2025 | |
Schriftliche Prüfungsfächer | Uhrzeit | Herbst 2024 | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 |
Gästeorientierung und Marketing
Branchenbezogenes Management
|
08:30 – 10:00
10:30 – 12:00
|
28.11.2024 | 24.04.2025 | 27.11.2025 |
Branchenbezogenes Recht
Gastronomische Angebotsformen
|
08:30 – 10:00
10:30 – 12:00
|
29.11.2024 | 25.04.2025 | 28.11.2025 |
Fachgespräche | KW 4/2025* | Juni 2025* | Februar 2026* |
* Bitte beachten Sie, dass Änderungen möglich sind.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr wird gemäß 4.5.4 und 4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung : 194,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 469,00 Euro
Zweite Teilprüfung : 469,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent
Wiederholungsprüfung
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist zwei Mal möglich. Bestandene Fächer können innerhalb von zwei Jahren angerechnet werden.
Vorbereitung*
Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilt ausschließlich der angegebene Lehrgangsträger.
DHA Deutsche Hotelakademie
Poller Kirchweg 99
51105 Köln
Tel.: (0221) 42 29 29 - 69
DHA Deutsche Hotelakademie
Poller Kirchweg 99
51105 Köln
Tel.: (0221) 42 29 29 - 69
IST-Studieninstitut
Erkrather Str. 220 a-c
40233 Düsseldorf
Tel.: (0211) 86 66 80
Erkrather Str. 220 a-c
40233 Düsseldorf
Tel.: (0211) 86 66 80
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/
Rechtsgrundlage
Rechtsvorschrift vom 19. Juni 2008
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.