Aus- und Weiterbildung
Hinweise zum Zulassungsantrag für kaufmännische Fortbildungsprüfungen
Darauf müssen Sie achten.
Wann stellen Sie Ihren Zulassungsantrag?
Am besten vor Beginn des Lehrgangs. So verhindern Sie unnötige Kosten für den Fall, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Am besten vor Beginn des Lehrgangs. So verhindern Sie unnötige Kosten für den Fall, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Wo stellen Sie den Antrag?
Der Zulassungsantrag ist nur online möglich unter: https://apps-duesseldorf-ihk.de/119/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp
Der Zulassungsantrag ist nur online möglich unter: https://apps-duesseldorf-ihk.de/119/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp
Welche Dokumente gehören zwingend zu Ihrem Antrag?
- Tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnis (z.B. IHK, HWK)
Im Falle einer abgeschlossenen Berufsausbildung. - Studiennachweis
Im Falle eines (auch abgebrochenen) Studiums Nachweis über die ECTS- Punkte. - Berufspraxis: Arbeitszeugnisse
Das Arbeitszeugnis muss eindeutige und detaillierte Auskunft über Aufgabengebiet, Verantwortlichkeit und Zeitraum der einschlägigen Berufserfahrung geben. Das Arbeitszeugnis muss außerdem über ein Ausstellungsdatum verfügen. Nicht zulässig sind Arbeitsverträge oder Arbeitsbescheinigungen. - Nachweis Lehrgangsträger und Lehrgangsort
(eventuell mit Hinweis, ob hier auch der AEVO-Lehrgang absolviert wird)
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, wo der Präsenzlehrgang abgehalten wird. - Formblatt Z
Wenn Sie Aufstiegs-Bafög beantragen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ bitte den kompletten oberen Bereich „Durch den/die Teilnehmer/in auszufüllen“ (Zeile 1-7) ausfüllen! - Gegebenenfalls AEVO-Zeugnis (je nach Abschluss)
Im Falle einer bereits erfolgreich abgelegten Prüfung nach § 4 der AusbilderEignungs-Verordnung.
Der Prüfungsnachweis ist spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Wie schnell kann ich mit einem Bescheid rechnen?
Die Entscheidung über Ihren Zulassungsantrag kann bis zu zwei Wochen dauern. Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail zu.
Die Entscheidung über Ihren Zulassungsantrag kann bis zu zwei Wochen dauern. Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail zu.