Ausbildungsprüfungen

Prüfungssprache

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen der IHK finden in deutscher Sprache statt.
Dies legt die Prüfungsordnung für die Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Düsseldorf so fest (§ 14 Abs. 4).
Denn der Prüfling soll zeigen, dass er in Deutschland beruflich tätig werden kann.
Dazu gehört die Fähigkeit, Arbeitsanweisungen und Fachinformationen auf Deutsch zu verstehen und sich mit Kunden und Kollegen auf Deutsch zu verständigen.
Das bedeutet für die IHK-Ausbildungsprüfungen:
  • die Prüfungsaufgaben werden in Deutsch abgefasst,
  • die Prüfer sprechen mit dem Prüfling Deutsch,
  • der Prüfling muss sämtliche Prüfungsleistungen ausschließlich auf Deutsch erbringen.
Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich für
  • Kaufleute im Groß- und Außenhandel der Fachrichtung Außenhandel (Prüfungsbereich Außenhandelsgeschäfte),
  • Mediengestalter Digital und Print (Prüfungsbereich Kommunikation) und
  • Technischer Produktdesigner der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion (Prüfungsbereich Entwicklung und Konstruktion).
Für Prüflinge mit schlechten Deutschkenntnissen gibt es keine Erleichterungen.
Sie dürfen keine Hilfsmittel nutzen, die über die allgemein zugelassenen hinausgehen, also in der Regel auch kein Wörterbuch.
Prüfungen werden aufgrund schlechter Deutschkenntnisse nicht verlängert.
Dolmetscher können nicht zugelassen werden.