Ausbildung zum Fachpraktiker

Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung

Menschen mit Behinderung sollen möglichst in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.

Fachpraktiker-Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Für Menschen, die wegen ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, gibt es nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes besondere Ausbildungsregelungen für "Fachpraktiker".
Bei der IHK Düsseldorf sind das die folgenden Ausbildungsberufe:
Förderleistungen und technische Arbeitshilfen helfen entscheidend dabei, die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung in die richtigen Bahnen zu leiten. Viele Fördermöglichkeiten müssen vor Vertragsunterzeichnung beantragt werden.
Die IHK Düsseldorf berät interessierte Unternehmen, Auszubildende und Ausbildungsplatzsuchende zum Thema.
Ansprechpartner und Fachberater für die Inklusion schwerbehinderter Menschen ist André Lutz Overrath.
Ansprechpartner für junge Menschen, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben ist die Fachberaterin inklusive Bildung, Gisela Kwiatek. Deren Tätigkeit stellt ein Video des LVR an einem Beispiel anschaulich vor.

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
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Fördermöglichkeiten

Das LVR-Inklusionsamt informiert über Förderung und finanzielle Hilfen zur Schaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes sowie zu Investitionskosten, Arbeitsplatzausstattung und Lohnkostenzuschüssen. Eine persönliche Beratung bietet auch die Bundesagentur für Arbeit an.