Berufsbildung
Prüferin oder Prüfer werden
Prüferinnen und Prüfer gesucht
Für die fachliche Bereicherung der Ausschüsse, aber auch für die Nachfolge ausscheidender Prüfer, sucht die IHK Düsseldorf neue Prüferinnen und Prüfer.
Bei der IHK Düsseldorf gibt es über 2.000 Prüferinnen und Prüfer aus Unternehmen und Berufskollegs, die jährlich etwa 13.000 Aus- und Fortbildungsprüfungen abnehmen.
Was macht eine Prüferin / ein Prüfer?
Prüferinnen und Prüfer arbeiten im Team, dem Prüfungsausschuss.
Sie bewerten Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Dokumentationen, Fachgespräche oder Präsentationen. Gemeinsam sorgen sie für ein faires Prüfungsverfahren.
Sie bewerten Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Dokumentationen, Fachgespräche oder Präsentationen. Gemeinsam sorgen sie für ein faires Prüfungsverfahren.
Weitere anschauliche Informationen bietet das IHK-Video “Ehrenamtliche Prüfer”.
Kalkulierbarer Einsatz
Durchschnittlich sind Prüferinnen und Prüfer drei bis vier Tage pro Jahr im Einsatz - je nachdem, wie oft sie Zeit haben und vom Arbeitgeber freigestellt werden.
Ihren zeitlichen Aufwand bestimmen sie in Abstimmung mit der IHK selbst.
Ihren zeitlichen Aufwand bestimmen sie in Abstimmung mit der IHK selbst.
Die Arbeit in den Prüfungsausschüssen kann theoretisch jederzeit niedergelegt werden, ist von der Idee her aber langfristig ausgelegt: Eine Berufungsperiode dauert vier Jahre. Aktuell endet sie am 30. September 2026, der Einstieg neuer Prüferinnen und Prüfer ist aber jederzeit möglich.
Immer auf der Höhe
Alle Prüferinnen und Prüfer werden vorbereitet.
Die IHK bietet Schulungen an, in denen es um die rechtlichen und pädagogischen Aspekte der Prüfungen geht.
Außerdem wird niemand ins „kalte Wasser geworfen“. Wer dabei sein möchte, hospitiert zunächst bei einer Prüfung. Darüber hinaus gibt es Informationsmaterial zum Ausbildungsberuf oder zur Fortbildungsprüfung.
Die IHK bietet Schulungen an, in denen es um die rechtlichen und pädagogischen Aspekte der Prüfungen geht.
Außerdem wird niemand ins „kalte Wasser geworfen“. Wer dabei sein möchte, hospitiert zunächst bei einer Prüfung. Darüber hinaus gibt es Informationsmaterial zum Ausbildungsberuf oder zur Fortbildungsprüfung.
Was muss eine Prüferin / ein Prüfer mitbringen?
Folgende Voraussetzungen gibt es für die Prüfertätigkeit:
- Kompetenzen aus aktueller, einschlägiger Berufstätigkeit
- Menschliche Reife und Lebenserfahrung
- Urteils- und Einfühlungsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft, die von der IHK angebotenen Prüferschulungen wahrzunehmen
Ein Ehrenamt, das sich lohnt!
Prüferinnen und Prüfer helfen bei der Sicherung der Fachkräfte von morgen. Sie übernehmen Verantwortung für die Zukunft der jungen Generation und stärken Ihre Wirtschaftsregion.
Prüferinnen und Prüfer sichern die Qualität von Ausbildung und Beschäftigung in Ihrer Branche und Ihrem Berufsstand. Sie tragen dazu bei, die IHK-Prüfungen praxis- und wirtschaftsnah zu gestalten.
Die Prüfertätigkeit ist nicht nur eine reizvolle Herausforderung, sondern bietet – auch für die Unternehmen – handfeste Vorteile, etwa
- kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsverfahren
- regelmäßigen Austausch mit Fachkollegen
- wertvolle Kontakte und Netzwerke
- engen Kontakt zur IHK Düsseldorf
- Einblicke über die Ausbildung in anderen Betrieben und
- die Möglichkeit, ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen mit zu gestalten
Der Weg zum Ehrenamt Prüferin / Prüfer
Wer Prüferin oder Prüfer werden möchte, kann sich ganz einfach bei der IHK melden. Es ist immer sinnvoll, das Interesse an diesem Ehrenamt im Unternehmen zu besprechen. Dadurch kann geklärt werden, welchen Rückhalt es im Betrieb gibt, in welchem Umfang Freistellungen dafür möglich sind und ob vielleicht sogar bereits andere Kolleginnen und Kollegen berufen sind.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Sie nimmt dann mit der IHK Kontakt auf.
Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs können sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. In den Prüfungsausschuss kommen sie auf Vorschlag der Schulleitung und Benennung durch die Bezirksregierung.
Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird aktuell mit sieben Euro pro Stunde entschädigt. Fahrtkosten, die Erstellung von Aufgaben und die Auswertung von Prüfungsarbeiten werden zusätzlich erstattet.