16.11.2023, Nummer: 42
Finanzpolitische Winkelzüge dürfen Großansiedlungen im Halbleiterbereich nicht gefährden
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit sollten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro, die eigentlich zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie gedacht waren, in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben werden.
Mehrere Milliarden Euro aus dem KTF waren dabei für die Förderung der Halbleiterproduktion in Deutschland und den Aufbau der Wasserstoffindustrie geplant. In beiden Bereichen gibt es mehrere große Projekte in Sachsen. In Dresden geht es konkret um die Förderung der Ansiedlung des taiwanesischen Chipherstellers TSMC.
Dr. Andreas Sperl, Präsident der IHK Dresden, mahnt im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil Verlässlichkeit in bereits getroffene Zusagen an:
Der taiwanesische Halbleiterhersteller TSMC hatte im August 2023 entschieden, sein erste Werk in Europa in Dresden zu errichten. Gut die Hälfte der geplanten Investitionssumme von rund 10 Mrd. Euro soll durch Subventionen des Bundes sichergestellt werden. Dresden und das sogenannte Silicon Saxony sind mittlerweile der wichtigste Halbleiterproduktionsstandort Europas. Damit ist die Region von großer Bedeutung für die Erreichung des Ziels, in der EU bis 2030 einen Anteil von 20 Prozent an der globalen Halbleiterproduktion zu erreichen, um unabhängiger von globalen Lieferketten und geopolitischen Unwägbarkeiten zu werden.