10.01.2022, Nummer: 01

Licht und Schatten für Unternehmen im Freistaat - Sächsische IHKs zur neuen Corona-Notfall-Verordnung

Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) ziehen ein gemischtes Fazit nach Bekanntwerden des Entwurfs der neuen Corona-Notfall-Verordnung am 8. Januar 2022.
Die für die Gastronomie künftig erforderlichen, zusätzlichen Testnachweise (2G plus) werden kritisch gesehen, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit weiteren Umsatz kosten werden. Hinzu kommen die immer weiter ausufernden und detailliert zu kontrollierenden Ausnahmeregelungen für Personen mit Booster-Impfung, mit Zweitimpfung vor weniger als drei Monaten, für im letzten halben Jahr Genesene sowie für Kinder und Jugendliche.
Darüber hinaus fehlt den IHKs die bereits mehrfach eingeforderte Ausweitung der Waren des täglichen Bedarfs auf Blumen- und Buchhandel sowie Aussagen zu Perspektiven für Bars, Clubs, Diskotheken und Saunen. Angesichts der auch weiterhin starken Einschränkungen in vielen Branchen ist aus Kammersicht zudem die avisierte Unterstützung des Freistaates ("Unternehmerlohn") so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Positiv bewerten die Kammern die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten, etwa im Beherbergungsgewerbe, für Reisebüros und Versicherungsagenturen, im Kultur- und Freizeitbereich, oder bei Sport und Messen, trotz des durch 2G bzw. 2G plus eingeschränkten Gäste-/Kundenkreises sowie des sich daraus ergebenden Kontrollaufwandes.
Mit diesen Lockerungen kommt der Gesetzgeber vielen unserer Forderungen nach, was zeigt, dass die kontinuierliche Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch sinnvoll sind. Die angespannte Geschäftslage der betroffenen Unternehmen kann so zumindest etwas entlastet und die Schlechterstellung gegenüber Unternehmen außerhalb Sachsens beendet werden. Darüber hinaus werden nicht nachvollziehbare Regelungen der letzten Verordnung aufgehoben
, betont Dr. Detlef Hamann, Hauptgeschäftsführer der IHK Dresden und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs im Freistaat.
Auf der Habenseite
steht laut Detlef Hamann auch die Ausweitung der Öffnungserlaubnis für die Gastronomie auf 22:00 Uhr:
Die willkürliche und völlig praxisfremde Begrenzung auf 20:00 Uhr war wirklich ein Schlag ins Kontor. Gut, dass jetzt zumindest zwei Stunden hinzukommen, die für die Branche eminent wichtig sind.