08.08.2023

Verpackungskennzeichnung in Frankreich

Aktuelle Hinweise zum Triman und Grünen Punkt

Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, jedoch keine Pflicht.
Hintergrund ist der Antrag von PRO Europe sowie fünf französischer Verbände auf die sofortige Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung. Diesem wurde jetzt im Hauptverfahren stattgegeben.
Verpflichtend ist in Frankreich die Kennzeichnung von Verpackungen mit dem Triman sowie einem Hinweis zur Sortierung.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben. Dieses kann über ihre Internetseite kostenlos angefragt werden:
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich gerne zur Verfügung: ecofrance@francoallemand.com, +33 (0)1 40 58 35 24.