01.11.2024
Abschaffung des Hotelmeldescheins
Am 18. Oktober hat nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages auch der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.
Damit ist beschlossen, dass der besondere Meldeschein ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr von Übernachtungsgästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden muss. Allerdings sind auch künftig Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ausländische Gäste am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich zusätzlich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) ausweisen.
Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband weisen darauf hin, dass Kommunen, die Gästebeiträge erheben und dabei auf das bisherige Bundesmeldegesetz verweisen, umgehend ihre kommunalen Satzungen inhaltlich prüfen und aktualisieren sollten. Weitere Informationen und Empfehlungen hat der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hier aufgearbeitet.