Prüfungsschwerpunkte - Sachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs
Anlage 3, § 3 und § 7 PBZugV vom 15.Juni 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 22.02.2013)
Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen notwendig ist
- Recht
Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten:- Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbindung im Taxen- und Mietwagenverkehr
- Straßenverkehrsrecht
Der Bewerber muss insbesondere- die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse);
- die Vorschriften über Kindersicherungspflicht kennen.
- Arbeitsrecht
Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen. - Sozialversicherungsrecht
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- Grundzüge des Steuerrechts
Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen:- Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen;
- Kraftfahrzeugsteuern;
- Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
- Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
- Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen und Mietwagenunternehmens
- Buchführung
Der Bewerber muss insbesondere- ein Kassenbuch führen können;
- Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Betriebseinnahmen- und ausgaben
- Überschussrechnung im Sinne § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.
- Versicherungswesen
- Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
- Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
- Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende
Beförderungen erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des Prüfungsausschusses bedeutsam sind
- Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
- Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtig sind
- Beförderungsdokumente