Prüfungsschwerpunkte - Sachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs

Anlage 3, § 3 und § 7 PBZugV vom 15.Juni 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 22.02.2013)

Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen notwendig ist

  1. Recht
    Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten:
    1. Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbindung im Taxen- und Mietwagenverkehr
    2. Straßenverkehrsrecht
      Der Bewerber muss insbesondere
      1. die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse);
      2. die Vorschriften über Kindersicherungspflicht kennen.
    3. Arbeitsrecht
      Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen.
    4. Sozialversicherungsrecht
    5. Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
    6. Grundzüge des Steuerrechts
      Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen:
      1. Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen;
      2. Kraftfahrzeugsteuern;
      3. Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
  2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
    1. Zahlungsverkehr
    2. Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
    3. Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen und Mietwagenunternehmens
    4. Buchführung
      Der Bewerber muss insbesondere
      • ein Kassenbuch führen können;
      • Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Betriebseinnahmen- und ausgaben
      • Überschussrechnung im Sinne § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.
    5. Versicherungswesen
  3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
    • Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
    • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
    • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
    • Bereitstellung der Fahrzeuge
    • Fernsprech- und Funkverkehr
  4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende
Beförderungen erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des Prüfungsausschusses bedeutsam sind

  1. Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
  2. Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtig sind
  3. Beförderungsdokumente