Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG)
Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BGB I Nr. 25 vom 30. Mai 2011)
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist in einigen Punkten nachgebessert worden. Eine der wichtigsten Änderungen befasst sich mit der Besitzstandsregelung und wird praxisnah neu geregelt. Im konkreten Fall heißt das, dass die Besitzstandsregelung nun auch für Fahrer gilt, die eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D, DE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2008 oder eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2009 besessen haben und die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist. Damit ersetzt die bundeseinheitliche Gesetzesänderung die bislang individuellen Ländererlasse.
Weitere Änderungen betreffen Definitionen im Anwendungsbereich im Paragraf 1, Erweiterung Mindestalter/Qualifikation im Paragraf 2, Weiterbildung Paragraf 5 und im Paragraf 7 die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten.