Streitbeilegung

Klassische gerichtliche Verfahren sind oft langwierig und aufwendig. Ehe eine Entscheidung fällt, haben sich die Sachverhalte überlebt. Es geht meist nicht mehr um die Regelung des Streitgrundes, sondern nur um Schadensregulierung. Alternative Konfliktlösungen können schneller und effektiver sein.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Es muss nicht immer das staatliche Gericht sein, um einen Streit auszufechten. Außergerichtlich gibt es mehrere Methoden, sich zu einigen, vor allem:
  • Das Schiedsgericht: Die Parteien vereinbaren, Konflikte durch einen Schiedsrichter entscheiden zu lassen. Für Unternehmen stellt die IHK Dresden eine Schiedsordnung zur Verfügung.
  • Das Schiedsgutachten: Eine fachkundige Person, z.B. ein von der IHK Dresden bestellter und vereidigter Sachverständiger, beurteilt abschließend und für die Parteien verpflichtend eine offene Frage.
  • Schlichtung: Ein Schlichter macht den Parteien einen Vorschlag, wie ein Konflikt beigelegt werden kann.
  • Mediation: Ein ausgebildeter Mediator soll die Parteien in die Lage versetzen, einvernehmlich von sich aus die Differenzen zu beseitigen.
Die IHK Dresden ist Mitglied im Sächsischen Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren, das verschiedene Institutionen unter Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministers für Justiz gegründet haben. Auf den Internetseiten des Bündnisses finden Sie weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Sachsen.

Schiedsgericht

Ein Schiedsverfahren wird auf Antrag der Parteien durchgeführt und stellt ein privates Gerichtsverfahren dar, auf das sich die Parteien als Alternative zu einer Klärung durch die staatliche Gerichtsbarkeit für den Fall etwaiger Streitigkeiten einigen. Das Verfahren wird nach der Schiedsordnung der Industrie- und Handelskammer Dresden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 517 KB) durchgeführt. Nach der Schiedsordnung ist das Gericht, soweit die Parteien es nicht anderes vereinbart haben, mit einem Schiedsrichter besetzt. Das Verfahren richtet sich nach den §§ 1042 ff. ZPO. Wer ein Verfahren vor dem Schiedsgericht einleiten will, hat eine Klage mit Begründung, unter Beachtung der zivilprozessualen Grundsätze ordnungsgemäßer Klageeinreichung, bei der IHK Dresden, Hauptgeschäftsstelle einzureichen. Die Klage muss in ausreichender Ausfertigung eingereicht werden, d.h. mindestens ein Exemplar für jeden Schiedsrichter, jede Partei und die IHK Dresden.
Merkblatt:

Schiedsgutachten

Im Unterschied zu einem Verfahren vor dem Schiedsgericht werden bei einem Schiedsgutachten mit der einvernehmlichen Beauftragung eines Schiedsgutachters durch die Parteien Meinungsverschiedenheiten über einzelne Rechts- oder Tatsachenfragen eines Vertrages verbindlich geklärt. Auf Wunsch der Parteien benennt die IHK Dresden einen unabhängigen Schiedsgutachter für die jeweilige Streitigkeit
Merkblatt:

Mediation

Bei der Mediation ermöglicht ein unabhängiger und neutraler Mediator den Parteien, mittels eines strukturierten Vorgehens eine eigenverantwortliche und freiwillige Lösung eines Konfliktes zu finden. Auf Wunsch der Parteien benennt die Industrie- und Handelskammer Dresden einen unabhängigen Mediator.

Einigungsstelle

Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eine gütliche Einigung anzustreben. Sie soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen. Die Einigungsstelle ist mit einem Juristen, der die Befähigung zum Richteramt hat, als Vorsitzenden und zwei sachverständigen Gewerbetreibenden als Beisitzer besetzt. Sie tagt in der Regel einmal im Monat in den Geschäftsräumen der Kammer.
Merkblatt:
Wer ein Verfahren vor der Einigungsstelle einleiten will, hat einen Antrag mit Begründung in 5facher Ausfertigung, möglichst unter Hinzuziehung von Beweismitteln, bei der IHK Dresden, Hauptgeschäftsstelle einzureichen.