Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Die Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der EU geltendes Recht. Ergänzend gilt seit diesem Zeitpunkt auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz.

individuelles Datenschutzmanagement

Nach der Datenschutzgrundverordnung ist für eine umfassende Umsetzung ein individuelles Datenschutzmanagement nötig. Dies gilt für verschiedene Ebenen, nicht nur hinsichtlich der materiellen Zulässigkeit der Datenverarbeitungsprozesse, sondern z.B. auch für die Organisation bzw. Anwendung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Verarbeitungsprozesse, die Organisation der Betroffenenrechte oder ein zuverlässiges Löschkonzept.
Wichtig ist, dass den Datenverantwortlichen eine Rechenschaftspflicht auferlegt wurde. Demzufolge ist jede Überlegung, Handlung und jeder Prozess umfassend zu dokumentieren.
Die IHK Dresden bietet ihren Mitglieder eine erste Orientierung bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten und den Veränderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten natürlicher Personen. Für ihre Mitglieder steht die IHK Dresden auch bei individuellen Rechtsfragen als ein erster Ansprechpartner zur Verfügung.

Merkblätter