Geschäftsbezeichnungen und Firmenrecht
Wir geben firmenrechtliche Stellungnahmen zu Eintragungen im Handelsregister gegenüber dem Amtsgericht, Rechtsanwälten, Notaren und Unternehmen ab. Wir prüfen die handelsrechtliche Zulässigkeit von Firmennamen und geben Auskünfte zu Rechtsform- und Unternehmensbezeichnungen.
Stellungnahmen
Für Stellungnahmen an Notare und Rechtsanwälten bzw. Unternehmen, die für das Registergericht bestimmt sind, muss eine schriftliche Anfrage mit folgendem Inhalt vorliegen:
- Name der Firma und Rechtsformzusatz
- Sitz und inländische Geschäftsanschrift
- Gegenstand des Unternehmens
- Namen der Gesellschafter/Inhaber, Geschäftsführer
telefonische Sprechzeiten
- Montag - Mittwoch: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Merkblätter
- Geschäftsbezeichnung und Namensangaben von nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen (PDF-Datei · 91 KB)
- Angaben auf Geschäftsbriefen (PDF-Datei · 95 KB)
wichtiger Hinweis
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
Es treten Fälle auf, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de - "Leistungen" wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.