Geschäftsaufgabe - Krise - Insolvenz

Jedes Unternehmen ist bestrebt, größtmögliche wirtschaftliche Erfolge zu erzielen. Doch der Markt ist ständigen Veränderungen unterworfen. Nicht nur Menschen, sondern auch Konzepte können altern, Fehleinschätzungen ein Unternehmen in Schwierigkeiten führen.

Unser Informationsangebot

Die Industrie- und Handelskammer Dresden bietet Unternehmen in der Krise ein breites Informationsangebot. Ist eine Geschäftsaufgabe oder Insolvenz unvermeidbar, erhalten Sie von uns rechtliche Hinweise, welche Verfahren möglich sind und wie diese ablaufen.
  • Notfall-Handbuch für Unternehmen
    Dieses Handbuch gibt Ihnen präventiv Werkzeuge an die Hand, um auf einen unerwarteten Ausfall des Entscheidungsträgers im Unternehmen durch Unfall, Geschäftsunfähigkeit oder Tod vorbereitet zu sein. Es enthält wichtige Unterlagen für Vertrauenspersonen und Hinweise für die Umsetzung.
  • Zahlungsverzug - Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? (PDF-Datei · 121 KB)
    Wenn ein Kunde die Rechnung für geleistete Arbeit nicht bezahlt, kann das für den Unternehmer bisweilen existenzbedrohend sein. Gegenüber zahlungsunwilligen Schuldnern sollte zügig gehandelt werden.
  • Tipps zum Krisenmanagement (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 115 KB)
    Für den Weg aus einer Unternehmenskrise gibt es kein spezielles Rezept. Diese Tipps können bei der Ursachenforschung und Überwindung helfen.
  • Fördermittelberatung
    Wir beraten Sie gern zu Förderprogrammen für den Einsatz externer Berater oder Liquiditätshilfen zum Überbrücken von temporären Engpässen.
  • Merkblatt Geschäftsaufgabe (PDF-Datei · 115 KB)
    Es fehlt ein Nachfolger für das Unternehmen oder aus sonstigen Gründen lässt sich der Betrieb nicht weiterführen? Manchmal ist eine Geschäftsaufgabe unumgänglich. Eine Betriebsaufgabe kann länger dauern als vermutet. Eine Vielzahl von Formalitäten bezüglich notwendiger Abmeldungen und Vertragskündigungen müssen beachtet werden.

Insolvenz

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt den Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Sie bietet neben der auf gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger gerichteten Verwertung des Schuldnervermögens durch Zerschlagung des Unternehmens auch die Möglichkeiten der Übertragung und des Erhalts durch Sanierung. Durch das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG; in Kraft seit 1.3.2012) werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert. Eine Sonderregelung für ehemals Selbstständige sowie für natürliche Personen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung bietet natürlichen Personen die Möglichkeit der Restschuldbefreiung und mittellosen Schuldnern die Stundung der Verfahrenskosten.
Merkblätter: