Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnisse weisen den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nach und sind öffentliche Urkunden. Maßgebend für die Bestimmung des Ursprungs der Waren in der EU sind die Vorschriften des Unionszollkodex und der dazugehörigen Durchführungsvorschriften. Ursprungszeugnisse werden aus unterschiedlichen Gründen gefordert, z. B. wenn die Zollbehörde des Importlandes oder der Kunde dies laut Akkreditiv- bzw. Kaufvertragsbedingungen ausdrücklich vorschreibt. Sie können eine Rolle spielen bei Antidumping-Maßnahmen, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen oder ähnlichen Zwecken.

Ausstellen von Ursprungszeugnissen

Die wichtigsten Schritte beim Ausstellen von Ursprungszeugnissen haben wir für Sie in einem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 244 KB) zusammengestellt.
Mit der Ausfüllhilfe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1622 KB) können Sie die Ursprungszeugnis-Vordrucke ausfüllen und bedrucken. Diese Ausfüllhilfe darf nicht mit der elektronischen Beantragung von Ursprungszeugnissen verwechselt werden.
Tipp:
Ursprungszeugnisse und sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Dokumente können auch schnell und einfach online beantragt werden!

Das elektronische Ursprungszeugnis

Unternehmen haben die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente - zum Beispiel Handelsrechnungen - online zu beantragen. Die Dokumente werden durch die IHK in der Regel am selben Tag bewilligt. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Faksimile-Siegel/ - und Unterschrift Ihrer IHK, ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden! Die Anwendung "Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)" nutzen bereits heute viele Unternehmen. Nach einer umfassenden Überarbeitung und Modernisierung geht das nun noch schneller und einfacher.
Das passwortgestützte Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) bietet Unternehmen einen kostenfreien und schnellen Zugang zur elektronischen Antragstellung. Die wesentlichen Vorteile auf einen Blick:
  • schnellere Übertragung der Daten, da reine Webanwendung
  • eigenständige Benutzerpflege
  • weniger PIN/Passwort-Eingaben, dadurch Beschleunigung des Antragsprozesses
  • keine Signaturausstattung zwingend notwendig
Gern unterstützen wir Sie bei der Einführung des elektronischen Ursprungszeugnisses und beraten Sie zum Verfahren.