Unsere Hauptgeschäftsstelle in Dresden sowie die Geschäftsstellen in Riesa, Bautzen, Kamenz, Pirna, Görlitz und Zittau bleiben vom 24. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 geschlossen. Zwischen den Feiertagen können Sie uns eine Nachricht hinterlassen, nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular. Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Nr. 5925878
11.12.2024

Verkürzte Öffnungszeiten der Carnet- und Bescheinigungsstelle

Aufgrund unseres Jahresabschlusses am 23. Dezember 2024 möchten wir darum bitten, Dokumente bzw. Anträge bis spätestens 11:00 Uhr an diesem Tag bei uns einzureichen, damit eine Bearbeitung noch im Jahr 2024 gewährleistet werden kann. Bitte beachten Sie, dass dies der letzte Bearbeitungstag für das Jahr 2024 ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
10.12.2024

EU und Mercosur schließen Partnerschaftsabkommen ab

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und die Staatsoberhäupter der Mercosur-Länder (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) haben die Verhandlungen über ein wegweisendes EU-Mercosur-Abkommen abgeschlossen. Dieses Abkommen markiert einen Meilenstein für Handel, Nachhaltigkeit und die wirtschaftliche Sicherheit beider Regionen.
Präsidentin von der Leyen erklärte:
Dieses Abkommen ist ein Gewinn für beide Seiten – für Verbraucher und Unternehmen. Es schützt europäische Standards, insbesondere in der Landwirtschaft, und eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. EU-Unternehmen werden jährlich Exportzölle in Höhe von vier Milliarden Euro einsparen.
Das Abkommen stärkt die geopolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit, unterstützt nachhaltiges Wachstum und sichert den Zugang zu Rohstoffen für den globalen grünen Wandel. Zudem enthält es konkrete Verpflichtungen zur Bekämpfung von Entwaldung und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung.
Die nächsten Schritte umfassen die rechtliche Überprüfung des Abkommens, die Übersetzung in alle EU-Sprachen sowie die Vorlage an den Rat und das Parlament. Um schlussendlich in Kraft treten zu können, braucht das Abkommen eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Europäischen Union. Wichtige Mitgliedsstaaten wie etwa Frankreich, Italien und Polen haben bereits ihre Opposition zum Abkommen angekündigt, weitere Mitgliedsstaaten könnten folgen. Die Staaten begründen Ihre Ablehnung vornehmlich mit der aus ihrer Sicht unzureichenden Sicherung der Europäischen Landwirtschaftsbetriebe. Neben großer Euphorie über das Abkommen ist ihm daher aber auch mit einer gewissen Vorsicht zu begegnen.
Einen Überblick über das Abkommen finden Sie hier:
09.12.2024

Entwaldungsverordnung: Zusätzliches Jahr zur Umsetzung

Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die Entwaldungsverordnung umzusetzen. Diese verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen. Unterhändler des EU-Parlaments und des Rates erzielten eine vorläufige politische Einigung über die Verschiebung der Anwendung der Verordnung. Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen.
Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen helfen, die Vorschriften von Anfang an reibungsloser umzusetzen. Nähere Infos finden Sie hier.
Wie können sich Marktbeteiligte vorbereiten? Sie müssen sich im EU-Informationssystem registrieren und ihre Sorgfaltserklärungen abgeben. Das EU-Informationssystem ist hier zugänglich. Die Sorgfaltserklärungen werden dann mit einer Referenznummer versehen. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen. Informationen zum IT-Tool wie Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen sind hier zu finden.
Hilfsangebote gibt es außerdem bei den IHKs und beim Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | Agentur für Wirtschaft & Entwicklung.
Zusätzlich wird die DIHK 2025 Webinare zum Umgang mit der Verordnung organisieren. Des Weiteren hat die EU-Kommission zur Unterstützung ein Leitliniendokument und FAQs veröffentlicht.
04.12.2024

Aktuelle Außenwirtschafts-Nachrichten

Die USA bieten einen der größten und stabilsten Märkte weltweit und bleiben auch unter der Präsidentschaft von Donald Trump ein zentraler Handelspartner für deutsche Unternehmen.
Die Außenhandelskammer USA-Chicago geht davon aus, dass die US-Wirtschaft weiter wächst und dass auch die deutsche Exportwirtschaft davon profitieren kann. Wie die AHK USA-Chicago unterstützt auch die Wirtschaftsförderung Sachsen Unternehmen bei der Markterkundung und -erschließung. Welche gebotenen Instrumente genutzt werden können, das lesen Sie in den Beiträgen der aktuellen Außenwirtschafts-Nachrichten im Dezember. Ein besonderer Magnet für Unternehmen ist das Silicon Valley als Zentrum für globale Innovationen. Welche Chancen es deutschen Firmen bietet, lotet der Beitrag auf Seite 10 aus.
Und wie gewohnt finden Sie in der neuen AWN-Ausgabe aktuelle Kooperationsangebote, Länderinformationen und Hinweise zu nützlichen Weiterbildungen, interessanten Veranstaltungen, Messen und Unternehmerreisen. In der anschließenden Rubrik „Tipps für die Außenwirtschaftspraxis“ erfahren Sie, welche Auswirkungen der CO2-Grenzausgleichmechanismus CBAM auf Importe aus China nach Deutschland bzw. in die EU haben wird.
13.11.2024

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Immer wieder werden die Anhänge der EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) geändert. Das hat in der Regel Auswirkungen auf den Kreis der betroffenen Waren.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 vom 05.09.2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Diese Delegierte Verordnung ist am 07. November 2024 in Kraft getreten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine unverbindliche Übersicht über die Änderungen zur Verfügung.