Handelspolitik & Präferenzen
Im Außenhandel können aufgrund von Abkommen zahlreiche Zollvorteile (Präferenzen) in Anspruch genommen werden.
Die Europäische Kommission strebt eine neue Generation von Freihandelsabkommen insbesondere mit Wachstumsregionen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken. Die neue Generation von Freihandelsabkommen ist breit und umfassend angelegt. Die Abkommen betreffen nicht nur tarifäre Fragen (zum Beispiel Fragen des Zolls, Exportsubventionen), sondern enthalten auch Regelungen zu Dienstleistungen, zum Abbau nicht-tarifärer Handelsbarrieren und zu anderen handelsrelevanten Aspekten wie Investitionen und Wettbewerbsfragen. Man spricht deshalb auch von sogenannten "WTO plus-Abkommen", da sie inhaltlich über die WTO-Agenda hinausgehen.
Handelspolitik
Die Europäische Union (EU) mit ihren 370 Millionen Einwohnern ist zwar global gesehen ein großer Wirtschaftsraum, im Rahmen von Weltwirtschaft und Weltpolitik ergeben sich jedoch nicht nur Berührungspunkte im Verhältnis zu anderen Drittstaaten, sondern auch Spannungen. Aufgrund dieser zu bewältigenden Spannungen sowie der nach und nach erfolgten Ausweitung des internationalen Handels wurde die Gemeinsame Handelspolitik zu einem der wichtigsten Politikbereiche der Gemeinschaft. Mittlerweile steht die EU weltweit an der Spitze des internationalen Handels, vor den Vereinigten Staaten und Japan, und ist an einem Fünftel des gesamten Welthandels beteiligt. Dies verdeutlicht, welch große Bedeutung eine wirksame Gemeinsame Handelspolitik der EU einnimmt.
Die wichtigsten Instrumente der Handelspolitik
Zur Durchführung der europäischen Handelspolitik hat die EU im Laufe ihrer Entwicklung verschiedene Instrumentarien entwickelt: den gemeinsamen Außenzoll, verschiedene handelspolitische Schutzinstrumente und sogenannte Präferenzabkommen und multilaterale Verhandlungen. Aktuelle Informationen zu weltweiten handelspolitischen Entwicklungen stellt der DIHK regelmäßig in seinem Newsletter Trade-News zusammen. Eine Übersicht über die bestehenden Freihandelsabkommen der EU ist auf der Webseite des BMWK zu finden.
Präferenzen und präferenzieller Ursprung
Präferenzmaßnahmen stellen eine zollrechtliche Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten dar, die als Präferenzzollsätze in den Elektronischen Zolltarif (EZT) integriert sind. Exporte und Importe können mit Hilfe von Präferenzen kostengünstiger gestaltet werden.
Die Anwendung des Präferenzrechts setzt regelmäßig eine abkommensbezogene Prüfung der einschlägigen Ursprungs- und Verfahrensregelungen voraus. Die Warenursprung und Präferenzen online- oder kurz "WuP online" - unterstützt dabei durch eine strukturierte Bereitstellung von Informationen.
(Langzeit-) Lieferantenerklärung
Lieferantenerklärungen werden grundsätzlich bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet. Sie dienen als Grundlage zur Ausstellung von Präferenznachweisen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013. Die Erklärung kann auf Rechnungen, Lieferscheinen, anderen Geschäftspapieren oder auf Vordrucken abgegeben werden. Der Wortlaut ist verbindlich vorgeschrieben. Hier finden Sie:
- Muster Einzel-Lieferantenerklärung (02/2021) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 228 KB)
- Muster Langzeit-Lieferantenerklärung (02/2021) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 187 KB)
Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Lieferantenerklärung, insbesondere im Hinblick auf das präferenzielle Ursprungsrecht. Erste umfassende Informationen zu den verschiedenen Arten von Lieferantenerklärungen, möglichen Zeiträumen von Langzeit-Lieferantenerklärungen, Aufbewahrungsfristen etc. bietet zudem die Website des Zolls.