Carnet A.T.A. und Carnet C.P.D.

Wer Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, muss in der Regel beim ausländischen Zoll eine Zollkaution in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegen.
Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. erleichtert die vorübergehende Einfuhr im Ausland in den dem A.T.A.-Abkommen angeschlossenen Vertragsstaaten - ohne Hinterlegung einer Zollkaution.
Generell gilt, dass Sie ein Carnet A.T.A. nicht zwingend einsetzen müssen. Ein Carnet A.T.A. vereinfacht lediglich die Zollabwicklung von Waren, die vorübergehend in ein Drittland gebracht werden. Für die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Taiwan gibt es das Carnet C.P.D. Es beruht auf einer Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan und kann auch nur dort angewendet werden.

Drei gute Gründe für das Carnet A.T.A.

Es gibt viele gute Gründe, bei der vorübergehenden Verwendung ein Carnet A.T.A. zu nutzen. Die wichtigsten Vorteile sind:
  • schneller: zügige Grenzabfertigung
  • einfacher: beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr
  • weniger Aufwand: teilweiser Wegfall der üblichen Ausfuhrdokumente
Mehr Informationen zum Carnet A.T.A./ C.P.D. finden Sie im Merkblatt Carnet. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB)

Carnet A.T.A-Ausfüllhilfe

Die nachstehenden PDF-Dateien ermöglichen Ihnen, die Carnet-Angaben in die Formulare einzutragen, zu drucken und unter eigenem Dateinamen zu speichern. Bitte verwenden Sie ausschließlich das kostenlose Programm Adobe Reader (ab Version 10), da die Funktionen mit anderen pdf-Programmen teilweise nicht genutzt werden können.