Zusatzqualifikation - Weinberater in der Gastronomie und Handel, Schwerpunkt Sächsischer Wein: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 10.10.2011
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- Auszubildende der gastgewerblichen Berufe oder Handelsberufe ab dem 3. Lehrjahr, die eine Vorbereitung auf diese Prüfung oder
- einen gastgewerblicher Berufsabschluss oder Handelsberuf und eine zweijährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
- Es werden programmierte und offene Fragen gestellt, die schriftlich beantwortet werden müssen, 60 Minuten
Praktische/mündliche Prüfung
- Blindverkostung, maximal 30 Minuten
- Die Teilnehmer verkosten mindestens fünf sächsische Weine und müssen dabei die Rebsorte erkennen, eine sensorische Beschreibung abgeben und passende Speiseempfehlungen aussprechen.
- Verkaufsgespräch, maximal 20 Minuten
Bestanden, wenn
- in der schriftlichen und in den beiden praktischen Prüfungsteilen mindestens 50 Punkte (ausreichende Leistung) erreicht werden.