Zusatzqualifikation - Weinberater in der Gastronomie und Handel, Schwerpunkt Sächsischer Wein: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Besondere Rechtsvorschrift vom 10.10.2011

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • Auszubildende der gastgewerblichen Berufe oder Handelsberufe ab dem 3. Lehrjahr, die eine Vorbereitung auf diese Prüfung oder
  • einen gastgewerblicher Berufsabschluss oder Handelsberuf und eine zweijährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Es werden programmierte und offene Fragen gestellt, die schriftlich beantwortet werden müssen, 60 Minuten

Praktische/mündliche Prüfung

  • Blindverkostung, maximal 30 Minuten
    • Die Teilnehmer verkosten mindestens fünf sächsische Weine und müssen dabei die Rebsorte erkennen, eine sensorische Beschreibung abgeben und passende Speiseempfehlungen aussprechen.
  • Verkaufsgespräch, maximal 20 Minuten

Bestanden, wenn

  • in der schriftlichen und in den beiden praktischen Prüfungsteilen mindestens 50 Punkte (ausreichende Leistung) erreicht werden.