Zusatzqualifikation - Bereich polymerer Werkstoffe: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 08.10.2012
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- eine erfolgreich abgelegte Industriemeisterprüfung nachweist, die wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung und eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf nachweist, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat, sowie anschließend mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis vorweisen kann oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung und ein abgeschlossenes Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulstudium mit wesentlichen Bezügen zu dem zu prüfenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
Schriftlicher Prüfungsteil
- Schriftliche Prüfung nach den wahlweisenden Handlungsfelder, insgesamt maximal 180 Minuten:
- Gerberei und Ledertechnik
- Kunststoffbahnen
- Bezugsmaterialien und deren Verarbeitung
Mündliche Ergänzungsprüfung:
- Dauer: mindestens 20 bis maximal 30 Minuten bei unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Praktischer Prüfungsteil
Die Teilnahme an diesem Prüfungsteil ist nur möglich, wenn in der schriftlichen Prüfung und der Dokumentation mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
Bestandteile der Prüfung:
- Projektarbeit einer betrieblichen Aufgabenstellung (das Thema der Projektarbeit ist mit der Anmeldung zur schriftlichen Prüfung zur Bestätigung durch den Prüfungsausschuss einzureichen), 40 Kalendertage
- Inhalte der Projektarbeit:
- Beschreibung eines Teilprozesses der Herstellung und/oder
- Verarbeitung von polymeren Werkstoffen unter Berücksichtigung von Prozessplanung und -ablauf
- Qualitätskontrolle
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Präsentation dieses Projektes, maximal 15 Minuten
- Projektbezogenes Fachgespräch, maximal 30 Minuten
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 1
Bestanden, wenn
- je nach Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel der 4 Prüfungsbereiche berechnet.