Zusatzqualifikation - Fremdsprache für gewerblich-technische Auszubildende: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 04.10.2004
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- ein Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in einem gewerblich-technischen Ausbildungsberuf sowie
- eine Vorbereitung auf diese Prüfung
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
schriftliche Prüfung
- Prüfungsleistungen:
- Schriftliches Beantworten von Verständnisfragen in der Fremdsprache zu fremdsprachigen technischen Texten oder fremdsprachig beschrifteten Zeichnungen, 40 Minuten
- Übersetzen eines fremdsprachigen technischen Textes ins Deutsche, 30 Minuten
- Eine kurze schriftliche Antwort in der Fremdsprache auf eine schriftliche fremdsprachige Anfrage, 25 Minuten
- Vervollständigen eines fremdsprachigen technischen Textes, 20 Minuten
Mündliche Prüfung
Die Zulassung kann verweigert werden, wenn im schriftlichen Teil eine Leistung mit „ungenügend“ oder mehr als eine Leistung mit „mangelhaft“ bewertet wurde.
- Prüfungsleistungen:
- Im Rahmen einer Kurzpräsentation in der Fremdsprache technische Hinweise und Erklärungen (z. B. Gebrauchsanleitung, Produktbeschreibung) geben
- Ein Gespräch in der Fremdsprache führen
Dauer: maximal 20 Minuten
Bestanden, wenn
- der schriftliche Teil im Durchschnitt mit „ausreichend" (maximal eine Leistung „mangelhaft") und alle mündlichen Leistungen mindestens mit „ausreichend" bewertet werden.