Geprüfter Berufsspezialist für industrielle Teilereinigung (IHK): Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Besondere Rechtsvorschrift vom 27.06.2022

Zulassungsvoraussetzungen

Zu Prüfung zugelassen wird, wer:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem gewerblichen, technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich oder
  • ein naturwissenschaftlich/technischer Diplom- oder Bachelorabschluss oder
  • einen sonstigen Berufs- oder Studienabschluss erworben hat und eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich industrieller Reinigungsprozesse
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

fachbezogene Qualifikation

Schriftliche Prüfung

  • vertiefendes fachspezifisches Wissen zu:
    • Zielen und Nutzen von Reinigungsprozessen
    • Arten, Formen und Haftungsmechanismen von Verschmutzungen
    • Einfluss von Werkstückeigenschaften auf die Reinigbarkeit
    • Prinzipien und technische Möglichkeiten zum Lösen, Entfernung von Verschmutzungen sowie die Entfernung des Reinigungsmediums
    • Möglichkeiten, das Reinigungsergebnis zu überprüfen
    • Kommunikation zu reinigungsrelevanten Schnittstellen
    • Grundsätze der Kosten- und Kundenorientierung
    • Regeln der Technik
    • Vorschriften, Arbeits- und Anlagensicherheit und des Umweltschutzes

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 20 Minuten bei unter 50 bis 40 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

projektbezogene Qualifikationen

  • nach Ablegen der schriftlichen Prüfung
  • bei fristgerechter Einreichung der Projektarbeit erfolgen Präsentation und Fachgespräch

Projektarbeit einer betrieblichen Aufgabenstellung:

  • Inhalte:
    • Beschreibung eines Reinigungsprozesses zur Zwischen- oder
    • finalen Endreinigung von industriellen Bauteilen oder Baugruppen
    • Beschreibung von Prozessplanung, -ablauf, gegebenenfalls Herangehensweise bei Fehlersuche und relevanten Schnittstellen der Reinigung in der Prozesskette
    • Sauberkeitsanforderungen und Qualitätskontrolle
    • Automatisierung beziehungsweise Teilehandling, Prozessdokumentation,
    • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz,
    • Nachhaltigkeitsaspekte, Wirtschaftlichkeitsaspekte

Präsentation dieses Projektes

  • Dauer: maximal 20 Minuten

Projektbezogenes Fachgespräch

  • Dauer: maximal 20 Minuten

Wichtung:

  • Projektarbeit 40 Prozent
  • Präsentation 30 Prozent
  • Fachgespräch 30 Prozent

Bestanden, wenn

  • je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreichte werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel der 2 Prüfungsteile berechnet.