Geprüfter Berufsspezialist für industrielle Teilereinigung (IHK): Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 27.06.2022
Zulassungsvoraussetzungen
Zu Prüfung zugelassen wird, wer:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem gewerblichen, technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich oder
- ein naturwissenschaftlich/technischer Diplom- oder Bachelorabschluss oder
- einen sonstigen Berufs- oder Studienabschluss erworben hat und eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich industrieller Reinigungsprozesse
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
fachbezogene Qualifikation
Schriftliche Prüfung
- vertiefendes fachspezifisches Wissen zu:
- Zielen und Nutzen von Reinigungsprozessen
- Arten, Formen und Haftungsmechanismen von Verschmutzungen
- Einfluss von Werkstückeigenschaften auf die Reinigbarkeit
- Prinzipien und technische Möglichkeiten zum Lösen, Entfernung von Verschmutzungen sowie die Entfernung des Reinigungsmediums
- Möglichkeiten, das Reinigungsergebnis zu überprüfen
- Kommunikation zu reinigungsrelevanten Schnittstellen
- Grundsätze der Kosten- und Kundenorientierung
- Regeln der Technik
- Vorschriften, Arbeits- und Anlagensicherheit und des Umweltschutzes
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: maximal 20 Minuten bei unter 50 bis 40 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
projektbezogene Qualifikationen
- nach Ablegen der schriftlichen Prüfung
- bei fristgerechter Einreichung der Projektarbeit erfolgen Präsentation und Fachgespräch
Projektarbeit einer betrieblichen Aufgabenstellung:
- Inhalte:
- Beschreibung eines Reinigungsprozesses zur Zwischen- oder
- finalen Endreinigung von industriellen Bauteilen oder Baugruppen
- Beschreibung von Prozessplanung, -ablauf, gegebenenfalls Herangehensweise bei Fehlersuche und relevanten Schnittstellen der Reinigung in der Prozesskette
- Sauberkeitsanforderungen und Qualitätskontrolle
- Automatisierung beziehungsweise Teilehandling, Prozessdokumentation,
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz,
- Nachhaltigkeitsaspekte, Wirtschaftlichkeitsaspekte
Präsentation dieses Projektes
- Dauer: maximal 20 Minuten
Projektbezogenes Fachgespräch
- Dauer: maximal 20 Minuten
Wichtung:
- Projektarbeit 40 Prozent
- Präsentation 30 Prozent
- Fachgespräch 30 Prozent
Bestanden, wenn
- je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreichte werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel der 2 Prüfungsteile berechnet.