Geprüfter Werkstierpfleger: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte

Besondere Rechtsvorschrift vom 14.03.2005

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

schriftliche Prüfung

  • Prüfungsbereiche:
    • Teil 1: Allgemeine Grundlagen der Wildtierhaltung, 240 Minuten
    • Teil 2: Allgemeine Grundlagen der Genetik und Krankheitslehre, 240 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 1 mal unter 50 bis 40 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche / praktische Prüfung

Die Teilnahme dieser Prüfung ist nur, wenn in den Prüfungsbereichen allgemeine Grundlagen der Wildtierhaltung und allgemeine Grundlagen der Genetik und Krankheitslehre mit mindestens 50 Punkten bestanden ist.
  • Prüfungsbereich:
    • Teil 3: Komplexaufgabe Wildpark (praxisbezogene Aufgaben und Fachgespräch), maximal 180 Minuten

Bestanden, wenn

  • in jedem Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1) + (Punkte aus Teil 2) + (Punkte aus Teil 3) / 4