Geprüfter Werkstierpfleger: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 14.03.2005
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
schriftliche Prüfung
- Prüfungsbereiche:
- Teil 1: Allgemeine Grundlagen der Wildtierhaltung, 240 Minuten
- Teil 2: Allgemeine Grundlagen der Genetik und Krankheitslehre, 240 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 1 mal unter 50 bis 40 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche / praktische Prüfung
Die Teilnahme dieser Prüfung ist nur, wenn in den Prüfungsbereichen allgemeine Grundlagen der Wildtierhaltung und allgemeine Grundlagen der Genetik und Krankheitslehre mit mindestens 50 Punkten bestanden ist.
- Prüfungsbereich:
- Teil 3: Komplexaufgabe Wildpark (praxisbezogene Aufgaben und Fachgespräch), maximal 180 Minuten
Bestanden, wenn
- in jedem Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1) + (Punkte aus Teil 2) + (Punkte aus Teil 3) 4