Geprüfter Wassermeister: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 25.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • einen Abschluss zum Ver- und Entsorger und elektrotechnische Qualifikation und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und elektrotechnische Qualifikation und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens 3 Jahre Berufspraxis und elektrotechnische Qualifikation und 2 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat, welche nicht länger als fünf Jahre zurückliegend und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nach der Grundlegenden Qualifikation nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

Grundlegende Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
  • kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Handlungsspezifische Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  • Handlungsbereiche:
    • Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
    • Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
  • je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte und bestandener Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen

Mündliche Prüfung

  • Fachgespräch (Pflichtprüfung) Handlungsbereich Führung und Personal, höchstens 60 Minuten

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  • im Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen je Fach mindestens 50 Punkte,
  • im Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich und in der mündlichen Pflichtprüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Wichtung

Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Grundlegende Qualifikationen werden mit 25 Prozent multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen werden mit 75 Prozent multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100