Geprüfter Wassermeister: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 25.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung für grundlegende Qualifikationen

  • Abschlussprüfung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • Abschlussprüfung zum Ver- und Entsorger und elektrotechnische Qualifikation und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und elektrotechnische Qualifikation und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens danach mindestens 3 Jahre Berufspraxis und elektrotechnische Qualifikation und 2 Jahre Berufspraxis

Zulassung für handlungsfeldspezifische Qualifikationen

  • Der Prüfungsteil grundlegende Qualifikationen muss abgelegt sein (nicht länger als fünf Jahre zurückliegend) und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

grundlegende Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  1. Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  4. Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
  • kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Bestanden, wenn

  • je Fach mindestens 50 Punkte

handlungsspezifische Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  1. Handlungsbereich Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
  2. Handlungsbereich Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten

mündliche Prüfung

  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
  • je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte und bestandener Prüfungsteil grundlegende Qualifikationen
  • mündliche Pflichtprüfung
    • Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal
      • Fachgespräch höchstens 60 Minuten
      • mindestens 50 Punkte

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  • je Handlungsbereiche und in der mündlichen Pflichtprüfung mindestens 50 Punkte

Gesamtnote

Wichtung

  • Punkte aus grundlegende Qualifikationen x 25 %
  • Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
  • Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (grundlegende Qualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100