Geprüfter Wassermeister: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 25.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung für grundlegende Qualifikationen
- Abschlussprüfung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- Abschlussprüfung zum Ver- und Entsorger und elektrotechnische Qualifikation und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und elektrotechnische Qualifikation und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens danach mindestens 3 Jahre Berufspraxis und elektrotechnische Qualifikation und 2 Jahre Berufspraxis
Zulassung für handlungsfeldspezifische Qualifikationen
- Der Prüfungsteil grundlegende Qualifikationen muss abgelegt sein (nicht länger als fünf Jahre zurückliegend) und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
grundlegende Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
- kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Bestanden, wenn
- je Fach mindestens 50 Punkte
handlungsspezifische Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Handlungsbereich Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
- Handlungsbereich Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten
mündliche Prüfung
- Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
- je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte und bestandener Prüfungsteil grundlegende Qualifikationen
- mündliche Pflichtprüfung
- Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal
- Fachgespräch höchstens 60 Minuten
- mindestens 50 Punkte
- Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- je Handlungsbereiche und in der mündlichen Pflichtprüfung mindestens 50 Punkte
Gesamtnote
Wichtung
- Punkte aus grundlegende Qualifikationen x 25 %
- Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
- Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (grundlegende Qualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB).