Geprüfter Tourismusfachwirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 26.03.2014

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • einen Abschluss in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
  • einen Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 3 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

Dieser Prüfung besteht aus eine betriebliche Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen mit dem Bezug auf folgende Handlungsbereiche:

  • Handlungsbereiche, insgesamt 600 bis 630 Minuten:
    • Unternehmensführung und -entwicklung
    • Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
    • Personalführung und -entwicklung
    • Gestaltung des Marketingprozesses
    • Qualitäts- und Projektmanagement
    • Leistungserstellung im Tourismus
Anmerkungen
  • Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
  • Die beiden schriftlichen Situationsaufgaben werden zu einer Endbewertung zusammengefasst und müssen bestanden werden. Dann erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Mündliche Prüfung

Diese Prüfung erfolgt erst nach bestandener schriftlicher Prüfung.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus Personalführung und -entwicklung und einem weiteren Handlungsbereich aus Unternehmensführung und -entwicklung, Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen, Gestaltung des Marketingprozesses, Qualitäts- und Projektmanagement und Leistungserstellung im Tourismus haben. Dies soll mit einer Kurzbeschreibung bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht werden.
  • Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten

Wichtung:

  • Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.