Geprüfter Tourismusfachwirt
Geprüfte Tourismusfachwirte verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um folgende Aufgaben ausüben zu können: Selbstständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von Führungsaufgaben im Prozess der touristischen Leistungserstellung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte, Erkennen von Entwicklungen des touristischen Marktes und Erstellen neuer Produkte, Ableiten von entsprechenden Marktstrategien und ergebnisorientiertes Anwenden der Marketinginstrumente, Mitwirken in der Aus- und Weiterbildung.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 771 KB)
- Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen von Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in unserem Zuständigkeitsbezirk haben und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen.
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgreichen Abschluss der Prüfung zum "Geprüften Tourismusfachwirt" eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragen. Wer die Prüfung zum "Geprüften Tourismusfachwirt" nach der Verordnung vom 09. Februar 2012 bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
- Rahmenplan zur Prüfung
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 1061 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen