Geprüfter Tourismusfachwirt

Geprüfte Tourismusfachwirte verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um folgende Aufgaben ausüben zu können: Selbstständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von Führungsaufgaben im Prozess der touristischen Leistungserstellung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte, Erkennen von Entwicklungen des touristischen Marktes und Erstellen neuer Produkte, Ableiten von entsprechenden Marktstrategien und ergebnisorientiertes Anwenden der Marketinginstrumente, Mitwirken in der Aus- und Weiterbildung.

Anmeldung und Prüfung