Geprüfter Technischer Fachwirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten

Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung 1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • mindestens 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen abgelegt hat, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, eine dreijährige kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit mindestens ein Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder, einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahre Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder fünf Jahre Berufspraxis nach nachweisen kann.
Die erforderliche Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Technischen Fachwirtes haben (gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung Geprüfter Technischer Fachwirt).

Prüfungsinhalte

Teilprüfung 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
    • Rechnungswesen, 90 Minuten
    • Recht und Steuern, 75 Minuten
    • Unternehmensführung, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 15 Minuten bei 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Technische Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen, 90 Minuten
    • Technischen Kommunikation und Werkstofftechnologie, 90 Minuten
    • Fertigungs- und Betriebstechnik, 120 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 20 Minuten bei 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 3: Handlungsspezifische Qualifikation

  • Schriftliche Situationsaufgabe, insgesamt mindestens 240 Minuten bis maximal 300 Minuten:
    • Schwerpunkt Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik, Bezug auf die Prüfungsteile 1 und 3
    • Schwerpunkt Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle, Bezug auf die Prüfungsteile 1 und 3
    • Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz,
    • Führung und Zusammenarbeit
  • Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation, 30 Minuten Vorbereitungszeit und maximal 30 Minuten Prüfungszeit mit Präsentation
    • Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur möglich, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen bestanden wurden.

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.