Geprüfter Technischer Fachwirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten
Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Teilprüfung 1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- einen dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- mindestens 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen abgelegt hat, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, eine dreijährige kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit mindestens ein Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder, einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahre Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder fünf Jahre Berufspraxis nach nachweisen kann.
Die erforderliche Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Technischen Fachwirtes haben (gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung Geprüfter Technischer Fachwirt).
Prüfungsinhalte
Teilprüfung 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
- Rechnungswesen, 90 Minuten
- Recht und Steuern, 75 Minuten
- Unternehmensführung, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: maximal 15 Minuten bei 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Teilprüfung 2: Technische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen, 90 Minuten
- Technischen Kommunikation und Werkstofftechnologie, 90 Minuten
- Fertigungs- und Betriebstechnik, 120 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: maximal 20 Minuten bei 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Teilprüfung 3: Handlungsspezifische Qualifikation
- Schriftliche Situationsaufgabe, insgesamt mindestens 240 Minuten bis maximal 300 Minuten:
- Schwerpunkt Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik, Bezug auf die Prüfungsteile 1 und 3
- Schwerpunkt Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle, Bezug auf die Prüfungsteile 1 und 3
- Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz,
- Führung und Zusammenarbeit
- Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation, 30 Minuten Vorbereitungszeit und maximal 30 Minuten Prüfungszeit mit Präsentation
- Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur möglich, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen bestanden wurden.
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.