Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 30.07.2024

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit und
  • einen Umschulungslehrgang (mindestens 2.100 Zeitstunden) entsprechend der Verordnung absolviert hat
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

Prüfungsteil Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik

schriftliche Prüfung

  • Qualifikationsschwerpunkte:
    • Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsmanagementsysteme / Fehleranalyse / Statistische Methoden und Kenngrößen zur Produkt und Prozessüberwachung / Prüfmittel), 120 Minuten
    • Prüf- und Messtechnik (Prüfplanung / Prüfmerkmale / Berechnungen /Unterlagen zur Auswertung), 120 Minuten

Anmerkungen:

  • Zwei integrierte Situationsaufgaben (eine je Qualifikationsschwerpunkt) sind einzeln zu bewerten.
  • Eine mündliche Ergänzungsprüfung über maximal 20 Minuten ist für ein Fach mit Prüfungsleistung unter 50 bis 30 Punkten möglich.

Prüfungsteil Fertigungsprüftechnik

Praktische Prüfung

Qualifikationsschwerpunkte:
  • Interpretieren technischer Dokumentationen
  • Planen von Prüfprozessen
  • Durchführen von Prüfprozessen
  • Dokumentieren von Prüfergebnissen
  • Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen
Dauer: insgesamt mindestens 240 Minuten bis höchstens 300 Minuten

Anmerkungen:

  • Vier Arbeitsaufgaben sind einzeln zu bewerten.
  • Der Qualifikationsschwerpunkt Durchführen von Prüfprozessen muss in allen 4 Arbeitsaufgaben enthalten sein.
  • Ein 15-minütiges situatives Fachgespräch fließt in die Bewertung der vier Arbeitsaufgaben ein.

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.