Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 30.07.2024
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
- eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit und
- einen Umschulungslehrgang (mindestens 2.100 Zeitstunden) entsprechend der Verordnung absolviert hat
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
Prüfungsteil Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik
schriftliche Prüfung
- Qualifikationsschwerpunkte:
- Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsmanagementsysteme / Fehleranalyse / Statistische Methoden und Kenngrößen zur Produkt und Prozessüberwachung / Prüfmittel), 120 Minuten
- Prüf- und Messtechnik (Prüfplanung / Prüfmerkmale / Berechnungen /Unterlagen zur Auswertung), 120 Minuten
Anmerkungen:
- Zwei integrierte Situationsaufgaben (eine je Qualifikationsschwerpunkt) sind einzeln zu bewerten.
- Eine mündliche Ergänzungsprüfung über maximal 20 Minuten ist für ein Fach mit Prüfungsleistung unter 50 bis 30 Punkten möglich.
Prüfungsteil Fertigungsprüftechnik
Praktische Prüfung
Qualifikationsschwerpunkte:
- Interpretieren technischer Dokumentationen
- Planen von Prüfprozessen
- Durchführen von Prüfprozessen
- Dokumentieren von Prüfergebnissen
- Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen
Dauer: insgesamt mindestens 240 Minuten bis höchstens 300 Minuten
Anmerkungen:
- Vier Arbeitsaufgaben sind einzeln zu bewerten.
- Der Qualifikationsschwerpunkt Durchführen von Prüfprozessen muss in allen 4 Arbeitsaufgaben enthalten sein.
- Ein 15-minütiges situatives Fachgespräch fließt in die Bewertung der vier Arbeitsaufgaben ein.
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.