Geprüfter Netzmeister: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Besondere Rechtsvorschrift vom 12.12.2016

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • ein Geprüfter Netzmonteur oder Geprüfter Verteilnetztechniker oder
  • eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat und 1 Jahr Berufspraxis oder
  • Abschlussprüfung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld oder
  • 5 Jahre Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld und
  • die Zulassung zu einem weiteren Handlungsfeld auch für:
    • IM Fachrichtung Rohrnetz (Gas, Wasser, Fernwärme), Geprüfter Wassermeister, Meister für Gas- und Wasserinstallateur-Handwerk, IM Elektrotechnik, Netzmeister im elektrischen Versorgungsbetrieb, Meister für das Elektroinstallateur-Handwerk und 1 Jahr Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vorher abzulegen.

Prüfungsinhalte

Grundlegende Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
    • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
    • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
    • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
    • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Handlungsspezifische Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Handlungsbereich Technik im ersten und den weiteren gewählten Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Wasser und Strom, 240 Minuten
    • Handlungsbereich Organisation nur im ersten gewählten Handlungsfeld Fernwärme, Gas, Wasser oder Strom, 240 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung Handlungsbereich:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche Prüfung

  • Situationsbezogenes Fachgespräch im Handlungsbereich Führung und Personal im ersten und den weiteren gewählten Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Wasser und Strom.
Dauer: insgesamt mindestens 30 Minuten bis höchstens 45 Minuten

Bestanden, wenn

  • in der Grundlegende Qualifikationen in allen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkten erreicht und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen in allen drei Situationsaufgaben mindestens 50 Punkten erreicht werden und der bestandene Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.