Geprüfter Netzmeister: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 12.12.2016
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- ein Geprüfter Netzmonteur oder Geprüfter Verteilnetztechniker oder
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat und 1 Jahr Berufspraxis oder
- Abschlussprüfung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld oder
- 5 Jahre Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld und
- die Zulassung zu einem weiteren Handlungsfeld auch für:
- IM Fachrichtung Rohrnetz (Gas, Wasser, Fernwärme), Geprüfter Wassermeister, Meister für Gas- und Wasserinstallateur-Handwerk, IM Elektrotechnik, Netzmeister im elektrischen Versorgungsbetrieb, Meister für das Elektroinstallateur-Handwerk und 1 Jahr Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vorher abzulegen.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Handlungsbereich Technik im ersten und den weiteren gewählten Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Wasser und Strom, 240 Minuten
- Handlungsbereich Organisation nur im ersten gewählten Handlungsfeld Fernwärme, Gas, Wasser oder Strom, 240 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung Handlungsbereich:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche Prüfung
- Situationsbezogenes Fachgespräch im Handlungsbereich Führung und Personal im ersten und den weiteren gewählten Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Wasser und Strom.
Dauer: insgesamt mindestens 30 Minuten bis höchstens 45 Minuten
Bestanden, wenn
- in der Grundlegende Qualifikationen in allen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkten erreicht und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen in allen drei Situationsaufgaben mindestens 50 Punkten erreicht werden und der bestandene Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.