Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- eine Abschlussprüfung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (oder in einem vergleichbaren Beruf) und 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- einen Abschluss als Geprüfte Werkschutzfachkraft oder
- 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat, welche nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor den Handlungsspezifischen Qualifikationen nachzuweisen.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Handlungsspezifische Qualifikationen
Drei integrative Situationsaufgaben:
Schriftliche Prüfung
- Qualifikationsbereiche:
- Handlungsbereich Schutz - und Sicherheitstechnik, mindestens 180 Minuten
- Handlungsbereich Organisation, mindestens 180 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer Handlungsbereiche: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung Handlungsbereich:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche Prüfung
- Qualifikationsbereich:
- Situationsbezogenes Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal, insgesamt maximal 60 Minuten
Bestanden, wenn
- in der Grundlegende Qualifikationen alle Prüfungsbereiche mindestens 50 Punkte und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich mindestens 50 Punkten erreicht werden.