Geprüfter Meister für Kraftverkehr
Geprüfte Meister für Kraftverkehr sind befähigt, in einem Kraftverkehrsunternehmen Koordinations- und Führungsaufgaben des Personen- und/oder Güterverkehrs zu übernehmen. Sie planen, steuern und überwachen den Einsatz von Fahrzeugen und sonstigen Betriebsmitteln unter Beachtung technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Anforderungen. Das Mitwirken bei der Personalplanung, das Führen von Mitarbeitern sowie das Übernehmen der Ausbildungsverantwortung zählen ebenso zu seinen Aufgaben. Das Einhalten von Vorschriften und des Arbeitsschutzes in einem Verkehrsunternehmen liegt in seiner Verantwortung.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 25.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.12.2019
Zulassung für grundlegende Qualifikationen
- Abschluss in einem Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer, Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
- Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahr Berufspraxis oder
- mindestens 4 Jahre Berufspraxis
Zulassung für handlungsfeldspezifische Qualifikationen
- Ablegung des Prüfungsteiles grundlegende Qualifikationen erfolgte, darf aber nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und
- mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen im Aufgabenbereich der angehenden Weiterbildung zum Absatz 1 Nummer 2
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 1 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
- kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Bestanden, wenn
- je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Handlungsbereich Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement, Situationsaufgabe, 240 Minuten
- Handlungsbereich Organisation und Kommunikation, Situationsaufgabe, 240 Minuten
Mündliche Prüfung
- Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
- kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen
- mündliche Pflichtprüfung
- Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal
- Vorbereitungszeit, 30 Minuten
- Präsentation, 15 Minuten
- Fachgespräch, 30 Minuten
- Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- je Handlungsbereiche und in der mündlichen Pflichtprüfung mindestens 50 Punkte
Gesamtnote
Wichtung
- Punkte aus grundlegende Qualifikationen x 25 %
- Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
- Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (grundlegende Qualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB).
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist das entsprechende Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Prüfungsteilnehmer muss vor erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum "Geprüften Meister für Kraftverkehr" eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen bestanden haben.
- Rahmenplan für die grundlegende Qualifikation
- Rahmenplan für die handlungsspezifischen Qualifikationen
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen