Geprüfter Logistikmeister: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 25.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung für grundlegende Qualifikationen

  • Abschluss in einem Ausbildungsberuf aus dem Bereich Logistik oder
  • Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahr Berufspraxis oder
  • mindestens 4 Jahre Berufspraxis 

Zulassung für handlungsfeldspezifische Qualifikationen

  • Ablegung des Prüfungsteiles grundlegende Qualifikationen erfolgte, darf aber nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zum Absatz 1 Nummer 2 
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

grundlegende Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  1. Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  4. Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
  • kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Bestanden, wenn

  • je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte

handlungsspezifische Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  1. Handlungsbereich Logistikprozesse, Situationsaufgabe, 240 Minuten
  2. Handlungsbereich betriebliche Organisation und Kostenwesen, Situationsaufgabe, 240 Minuten

mündliche Prüfung

  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
  • kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen
  • mündliche Pflichtprüfung
    • Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal
      • Vorbereitungszeit, 30 Minuten
      • Präsentation, 15 Minuten
      • Fachgespräch, 30 Minuten

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  • je Handlungsbereiche und in der mündlichen Pflichtprüfung mindestens 50 Punkte

Gesamtnote

Wichtung

  • Punkte aus grundlegende Qualifikationen x 25 %
  • Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
  • Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (grundlegende Qualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100