Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Metall: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 19.10.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.10.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Handlungsbereiche:
- Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
- Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
Mündliche Prüfung
- Situationsaufgabe Handlungsbereich Führung und Personal, Fachgespräch insgesamt höchstens 60 Minuten
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- in den Basisqualifikationen je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden und dieser nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich mindestens 50 erreicht werden.
Gesamtnote
Wichtung
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen werden mit 25 Prozent multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen werden mit 75 Prozent multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB).