Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Metall: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 19.10.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.10.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Handlungsspezifische Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Handlungsbereiche:
    • Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
    • Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte

Mündliche Prüfung

  • Situationsaufgabe Handlungsbereich Führung und Personal, Fachgespräch insgesamt höchstens 60 Minuten

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  • in den Basisqualifikationen je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden und dieser nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich mindestens 50 erreicht werden.

Gesamtnote

Wichtung

Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen werden mit 25 Prozent multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen werden mit 75 Prozent multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100