Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 13. Mai  2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung zum Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik) oder
  • Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahre Berufspraxis oder
  • 4 Jahre Berufspraxis

Zulassung zum Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen

Der Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen muss abgelegt sein und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

schriftliche Prüfung

  1. Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  4. Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Bestanden, wenn

  • je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte

handlungsspezifische Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  1. Handlungsbereich Technik, 240 Minuten
    mit den Wahlqualifikationsschwerpunkten:
    1. Bearbeitungstechnik,
    2. Verarbeitungstechnik,
    3. Kautschuktechnik oder
    4. Faserverbundtechnik
  2. Handlungsbereich Organisation, 240 Minuten

mündliche Prüfung

  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte

Situationsbezogenes Fachgespräch

  • Handlungsbereich Führung und Personal
    • Fachgespräch insgesamt höchstens 45 Minuten
    • Vorbereitungszeit: höchstens 30 Minuten

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  •     alle Handlungsbereiche mindestens 50 Punkte

Gesamtnote

Wichtung

  • Punkte aus der Basis (Teil 1) x 25 %
  • Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
  • Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100