Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 13. Mai 2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassung zum Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik) oder
- Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahre Berufspraxis oder
- 4 Jahre Berufspraxis
Zulassung zum Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen muss abgelegt sein und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Bestanden, wenn
- je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte
handlungsspezifische Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Handlungsbereich Technik, 240 Minuten
mit den Wahlqualifikationsschwerpunkten:- Bearbeitungstechnik,
- Verarbeitungstechnik,
- Kautschuktechnik oder
- Faserverbundtechnik
- Handlungsbereich Organisation, 240 Minuten
mündliche Prüfung
- Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
Situationsbezogenes Fachgespräch
- Handlungsbereich Führung und Personal
- Fachgespräch insgesamt höchstens 45 Minuten
- Vorbereitungszeit: höchstens 30 Minuten
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündlichen Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- alle Handlungsbereiche mindestens 50 Punkte
Gesamtnote
Wichtung
- Punkte aus der Basis (Teil 1) x 25 %
- Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
- Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB).