Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 13.05.2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik) oder
  • einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahre Berufspraxis oder
  • 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Handlungsspezifische Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  1. Handlungsbereich Technik, 240 Minuten
    mit den Wahlqualifikationsschwerpunkten:
    1. Bearbeitungstechnik,
    2. Verarbeitungstechnik,
    3. Kautschuktechnik oder
    4. Faserverbundtechnik
  2. Handlungsbereich Organisation, 240 Minuten

Mündliche Prüfung

  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte

Situationsbezogenes Fachgespräch

  • Handlungsbereich Führung und Personal
    • Fachgespräch, insgesamt höchstens 45 Minuten und höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  • in der Grundlegende Qualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen in jedem Handlungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Wichtung

Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100