Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 13.05.2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik) oder
- einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahre Berufspraxis oder
- 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Handlungsbereich Technik, 240 Minuten
mit den Wahlqualifikationsschwerpunkten:- Bearbeitungstechnik,
- Verarbeitungstechnik,
- Kautschuktechnik oder
- Faserverbundtechnik
- Handlungsbereich Organisation, 240 Minuten
Mündliche Prüfung
- Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
Situationsbezogenes Fachgespräch
- Handlungsbereich Führung und Personal
- Fachgespräch, insgesamt höchstens 45 Minuten und höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- in der Grundlegende Qualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen in jedem Handlungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Wichtung
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB).