Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik
Führungsaufgaben - genau dafür sind die Geprüften Industriemeister- Fachrichtung Elektrotechnik qualifiziert. Sach- und Organisationskompetenz sind für diesen Anspruch gleichermaßen notwendig. Mit diesen Kompetenzen sind die Industriemeister bestens geeignet für den Einsatz an der Schnittstelle zwischen Leitungsebene und den Mitarbeitern der Unternehmen. Einsatzfelder wie Produktion-, Maschinen- und Anlagenbau, Instandhaltung, Energieversorgung oder Projektmanagement sind für den Geprüften Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik typisch. Je nach Ausrichtung der Unternehmen, arbeiten sie im Bereich Betriebs- oder Automatisierungstechnik. Dabei sind sie eigenverantwortlich zuständig für den Einsatz und die Personalentwicklung der Mitarbeiter.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 30. November 2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2019
Zulassung zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Abschlussprüfung im anerkannten E-Technik-Ausbildungsberuf oder
- Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 6 Monate Berufspraxis oder
- 4 Jahre Berufspraxis
Zulassung zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen muss abgelegt sein und darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sowie mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Bestanden, wenn
- je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungsteile/Handlungsbereiche
- Handlungsbereich Technik mit den Qualifikationsschwerpunkten:
- Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
- Automatisierungs- und Informationstechnik
- Handlungsbereich Organisation
- Handlungsbereich Führung und Personal
Schriftliche Prüfung
- Situationsaufgabe
- 240 min
- Teilnehmer wählt Infrastruktursysteme und Betriebstechnik oder Automatisierungs- und Informationstechnik
- Situationsaufgabe
- 240 min
Mündliche Prüfung
- Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
- 3. Situationsaufgabe
- Fachgespräch 45 Minuten bis 60 Minuten
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- alle Handlungsbereiche mindestens 50 Punkte
Gesamtnote
Wichtung
- Punkte aus der Basis (Teil 1) x 25 %
- Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
- Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB).
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Berufs- und arbeitspädagogischer Teil muss über die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgedeckt werden.
- Rahmenplan zur Prüfung
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen