Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Chemie

Von einem Geprüften Industriemeister Fachrichtung Chemie wird erwartet, dass er einen vorgegebenen chemischen Prozess selbstständig verantwortet, aber auch im Falle von Abweichungen oder Störungen geeignete Maßnahmen einleitet. Ein mess-, steuer- und regelungstechnisches Know-how für den Geprüften Industriemeister Chemie bildet ein wichtiges Fundament. Dazu zählt auch Sachverstand über chemisches Verhalten und die physikalischen Eigenschaften der im Prozess verwendeten Stoffe. Es werden spezifische Qualifikationen vorausgesetzt, die in der Ausbildung zu den anerkannten Chemieberufen und/oder durch einschlägige Berufserfahrung erworben wurden.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 09.12.2019
Zur Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
  • eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
  • Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • mindestens 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zusätzlich zu den oben genannten Praxiszeiten nachweisen kann und einen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung spätestens vor Ablegen der letzten Prüfungsleistung vorlegt.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
  2. Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
  3. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
  4. Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
  5. Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
  2. Suchen Sie Ihre Prüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
    1. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
    2. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  4. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
  5. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  6. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
  7. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.

Prüfungsinhalte

Prüfungsteil 1: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsbereiche:
    • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
    • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
    • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
    • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 20 Minuten im Prüfungsbereich 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation

Die Teilnahme an dieser Prüfung ist erst nach ablegen des erstens Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen möglich.

Situationsaufgabe 1 (schriftlich):

  • Handlungsbereich Chemische Produktion, 240 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 20 Minuten in der Situationsaufgabe 1 oder in der schriftlichen Ausarbeitung bei höchstens 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Situationsaufgabe 2 (schriftlich):

  • Handlungsbereich Organisation, Führung und Kommunikation, 120 Minuten

Mündliche Prüfung

  • Fachgespräch, 45 Minuten Vorbereitungszeit und mindestens 30 Minuten bis maximal 45 Minuten Prüfungszeit

Wichtung:

  • Punkte Situationsaufgabe 2 = arithmetisches Mittel aus schriftlich Aufgabenstellung : Fachgespräch = 1 : 1

Schriftliche Ausarbeitung

Der Teilnehmer wählt sich einen Wahlqualifikationsschwerpunkt.
  • Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete mit den Wahlqualifikationsschwerpunkten, 75 bis 90 Minuten:
    • Syntheseplanung,
    • Automatisierungs- und Prozessleittechnik,
    • Technologie oder
    • Betriebscontrolling

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 20 Minuten im Prüfungsbereich unter 50 bis 30 Punkte

Bestanden, wenn

  • in der Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen in allen Handlungsbereichen mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Die Gesamtnoten setzt sich wie folgt zusammen: die Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen ergeben sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsbereiche und die Handlungsspezifischen Qualifikationen setzen sich aus 45 Prozent für Situationsaufgabe 1, 45 Prozent für Situationsaufgabe 2 und 10 Prozent für die schriftliche Ausarbeitung zusammen, was insgesamt 100 Prozent ergibt.

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