Geprüfter Industriefachwirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung 1 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • einen sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens 3 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Teilprüfung 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen abgelegt hat, welcher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, einen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit mindestens ein Jahr Berufspraxis, einen sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahre Berufspraxis, einen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens drei Jahre Berufspraxis oder vier Jahr Berufspraxis nach nachweisen kann.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben und Tätigkeiten eines Geprüften Industriefachwirts haben.

Prüfungsinhalte

Teilprüfung 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Volks- und Betriebswirtschaft, 75 Minuten
    • Rechnungswesen, 90 Minuten
    • Recht und Steuern, 75 Minuten
    • Unternehmensführung, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: maximal 15 Minuten bei 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Teilprüfung 2: Handlungsspezifische Qualifikation

Schriftliche Prüfung

Es wird zwei schriftliche Situationsaufgaben geben aus den Handlungsbereichen, insgesamt mindestens 480 Minuten bis maximal 510 Minuten:
  • Handlungsbereiche:
    • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
    • Produktionsprozesse
    • Marketing und Vertrieb
    • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
    • Führung und Zusammenarbeit

Mündliche Prüfung

Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftlichen Teilprüfungen 1 und 2 bestanden wurden.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema mit Kurzbeschreibung aus mindestens zwei Handlungsbereichen von den Handlungsspezifische Qualifikation haben. Dies ist am ersten schriftlichen Prüfungstermin der Handlungsspezifische Qualifikation einzureichen.
  • Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten

Wichtung:

  • Fachgespräch : Präsentation = 2 : 1

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbildereignungsverordnung befreit.