Geprüfter Immobilienfachwirt
Der Geprüfte Immobilienfachwirt kann in der Immobilienwirtschaft, sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen wie das Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen oder das Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 771 KB)
- Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen von Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in unserem Zuständigkeitsbezirk haben und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen.
- Prüfungstermine
- Formblatt mündliche Prüfung / Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 490 KB)
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Rahmenplan zur Prüfung
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 1061 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen
Hinweise zur mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch
(VO § 3 Abs. 6 ff). In der Präsentation soll von Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie in der Lage sind, eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die Themenstellung kann sich auf alle Handlungsbereiche des Rahmenstoffplanes beziehen. Die Dauer der Präsentation soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten.
(VO § 3 Abs. 6 ff). In der Präsentation soll von Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie in der Lage sind, eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die Themenstellung kann sich auf alle Handlungsbereiche des Rahmenstoffplanes beziehen. Die Dauer der Präsentation soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von Ihnen selbst ausgewählt. Thema und Grobgliederung sind an Ihrem 1. schriftlichen Prüfungstag bei der IHK Dresden einzureichen. Übergeben Sie bitte am Tag der mündlichen Prüfung Ihre Präsentationsvorlage 3-fach dem Prüfungsausschuss.
Ausgehend von der Präsentation (10 Minuten) soll im anschließenden Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in immobilienbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens kommuniziert werden kann.
Über das für die Präsentation gewählte Thema hinaus kann sich das Fachgespräch auch auf alle übrigen Handlungsbereiche des Rahmenstoffplanes beziehen. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.
Die Bewertung der Präsentation und des Fachgesprächs werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird das Fachgespräch doppelt gewichtet.
Overheadprojektor, Beamer mit HDMI-Anschluss, Flipchart und Tafel stehen Ihnen zur Verfügung. Sollten Sie weitere Hilfsmittel benötigen, sind diese durch Sie mitzubringen.
Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.