Geprüfter Handelsfachwirt nach der Verordnung vom 13.05.2014

Der Handelsfachwirt besitzt detaillierte und erweiterte kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen. Er verfügt über Voraussetzungen, planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Die Probleme der Beschaffungs- und Absatzmärkte, die Sortimentsbildung und Verkaufsförderung sind durch Einsatz geeigneter betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente von ihm unter Kontrolle zu halten. Als Partner des Kunden, in der Führung und Motivation der Mitarbeiter, bei der Lösung organisatorischer Probleme und der Entwicklung von Absatzideen findet er seine Aufgaben. Seine langjährige Branchenkenntnis, die durch die Fortbildung erworbenen Fähigkeiten zur Problemanalyse und zum konzeptionellen Denken bieten dem Handelsfachwirt eine Fülle von Einsatzmöglichkeiten und den beruflichen Aufstieg zur Führungskraft.

Anmeldung und Prüfung