Geprüfter Floristmeister: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Florist/Floristin und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis und
- ein Sachkundennachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
nachweisen kann.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbildereignungsprüfung) wird vorher als separate Prüfung abgelegt.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Prüfungsteil 1
Dabei sind Fragestellungen aus den Handlungsbereichen von Sita 2 einzubeziehen.
- Situationsaufgabe mit den Schwerpunkten, mindestens 4 Stunden:
- Unternehmensführung
- Interne und externe Kommunikation
- Mitarbeiterführung und Personalentwicklung
Prüfungsteil 2
Dabei sind Fragestellungen aus den Handlungsbereichen von Sita 1 einzubeziehen.
- Situationsaufgabe mit den Schwerpunkten, mindestens 4 Stunden:
- Planung, Organisation von Abläufen und Kalkulation
- Beschaffung und Pflege
- Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung)
An beiden schriftlichen Prüfungstagen sind maximal 10 Stunden vorgesehen.
Prüfungsteil 3
- Situationsaufgabe Fertigung und Kontrolle, 14 Tage Konzeption Bearbeitungszeitraum:
- Konzeption und praktische Umsetzung
Praktische/mündliche Prüfung
Die floristischen Werkstücke (Handlungsobjekte) sind themen-, raum- oder anlassbezogen zu gestalten.
Prüfungsteil 1 und 2
- Erstellung floristisches Werkstück für Sita 1 oder Sita 2 nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss
An beiden praktischen Prüfungstagen sind maximal 8 Stunden vorgesehen.
Prüfungsteil 3
- Konzeption und praktische Umsetzung, mindestens 4 Stunden
- Präsentation und Fachgespräch (zur Konzeption), 15 bis 30 Minuten
Bestanden, wenn
- in allen Gesamtergebnissen mindestens 50 Punkte (ausreichende Leistung) erreicht werden.