Geprüfter Floristmeister: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Florist/Floristin und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis und
  • ein Sachkundennachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
nachweisen kann.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbildereignungsprüfung) wird vorher als separate Prüfung abgelegt.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

Prüfungsteil 1

Dabei sind Fragestellungen aus den Handlungsbereichen von Sita 2 einzubeziehen.
  • Situationsaufgabe mit den Schwerpunkten, mindestens 4 Stunden:
    • Unternehmensführung
    • Interne und externe Kommunikation
    • Mitarbeiterführung und Personalentwicklung

Prüfungsteil 2

Dabei sind Fragestellungen aus den Handlungsbereichen von Sita 1 einzubeziehen.
  • Situationsaufgabe mit den Schwerpunkten, mindestens 4 Stunden:
    • Planung, Organisation von Abläufen und Kalkulation
    • Beschaffung und Pflege
    • Präsentation und Vermarktung (Werbung und Beratung)
An beiden schriftlichen Prüfungstagen sind maximal 10 Stunden vorgesehen.

Prüfungsteil 3

  • Situationsaufgabe Fertigung und Kontrolle, 14 Tage Konzeption Bearbeitungszeitraum:
    • Konzeption und praktische Umsetzung

Praktische/mündliche Prüfung

Die floristischen Werkstücke (Handlungsobjekte) sind themen-, raum- oder anlassbezogen zu gestalten.

Prüfungsteil 1 und 2

  • Erstellung floristisches Werkstück für Sita 1 oder Sita 2 nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss
An beiden praktischen Prüfungstagen sind maximal 8 Stunden vorgesehen.

Prüfungsteil 3

  • Konzeption und praktische Umsetzung, mindestens 4 Stunden
  • Präsentation und Fachgespräch (zur Konzeption), 15 bis 30 Minuten

Bestanden, wenn

  • in allen Gesamtergebnissen mindestens 50 Punkte (ausreichende Leistung) erreicht werden.