Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
  • einen Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf im Bereich Güterverkehr und Logistik abgeschlossen hat, beispielsweise als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Industriekaufmann, Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement oder Schifffahrtskaufmann oder
  • einen Abschluss in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren sowie eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • einen Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis vorweisen kann, oder
  • mindestens 90 Leistungspunkte im Rahmen eines fachverwandten Studiums nach dem Europäischen Leistungspunktesystem (ECTS) erworben hat und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen kann, oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 (Verordnung über die Prüfung) genannten Tätigkeiten ausweisen.

Prüfungsinhalte

Schriftlicher Prüfungsteil

  • Aufgabenstellung 1, 300 Minuten
  • Aufgabenstellung 2, 300 Minuten
Die Schriftliche Prüfung wird auf Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. In jeder Aufgabenstellung sind folgende Handlungsbereiche thematisiert:
  • Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten
  • Logistische Lösungen entwickeln und planen
  • Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen

Wichtung

In der schriftlichen Prüfung sind die beiden Prüfungsleistungen jeweils einzeln zu bewerten. Aus den Bewertungen der beiden Prüfungsleistungen wird als Bewertung der schriftlichen Prüfung das arithmetische Mittel berechnet.

Mündlicher Prüfungsteil

Die mündliche Prüfung kann erst abgelegt werden, nach die schriftliche Prüfung abgelegt worden ist.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus einem der Handlungsbereiche Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten, Logistische Lösungen entwickeln und planen und Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln verknüpft mit dem Handlungsbereich Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen werden.
    • Das Thema muss zum Termin der zweiten schriftlichen Prüfungsleistung mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung der Präsentation eingereicht werden.
  • Fachgespräch, 20 Minuten

Wichtung

In der mündlichen Prüfung sind die Prüfungsleistungen einzeln zu bewerten. Die Punktzahl des Fachgesprächs wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die Leistung aus der Präsentation addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.

Bestanden, wenn

  • im schriftlichen Prüfungsteil durch die Berechnung des arithmetische Mittel beider Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte und
  • im mündlichen Prüfungsteil mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Wichtung

Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel der Bewertungen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zu berechnen.