Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Zulassungsvoraussetzungen

  • Abschluss
    • in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung,
    • in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Industriekaufmanns,
    • in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement oder
    • in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Schifffahrtskaufmanns,
  • Abschluss in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die Ausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Ausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
  • Den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • mindestens eine fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 (Verordnung über die Prüfung) genannten Tätigkeiten ausweisen.

Prüfungsinhalte

Schriftlicher Prüfungsteil

  • Aufgabenstellung 1, 300 Minuten
  • Aufgabenstellung 2, 300 Minuten
Die Schriftliche Prüfung wird auf Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. In jeder Aufgabenstellung sind folgende Handlungsbereiche thematisiert:
  1. Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten
  2. Logistische Lösungen entwickeln und planen
  3. Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln
  4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen

Wichtung

In der schriftlichen Prüfung sind die beiden Prüfungsleistungen jeweils einzeln zu bewerten. Aus den Bewertungen der beiden Prüfungsleistungen wird als Bewertung der schriftlichen Prüfung das arithmetische Mittel berechnet.

Bestanden, wenn

  • Arithmetische Mittel beider Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte

Mündlicher Prüfungsteil

Die mündliche Prüfung kann erst abgelegt werden, nach die schriftliche Prüfung abgelegt worden ist.

Präsentation

  • 10 Minuten
  • Selbstgewähltes Thema aus einem der Handlungsbereiche Nummer 1 bis 3 verknüpft mit dem Handlungsbereich Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen
  • Einreichung des Themas zum Termin der zweiten schriftlichen Prüfungsleistung mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung der Präsentation

Fachgespräch

  • 20 Minuten

Wichtung

In der mündlichen Prüfung sind die Prüfungsleistungen einzeln zu bewerten. Die Punktzahl des Fachgesprächs wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die Leistung aus der Präsentation addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.

Bestanden, wenn

mindestens 50 Punkte

Gesamtnote

Wichtung

Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel der Bewertungen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zu berechnen.