Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 26.03.2014
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem einschlägigen Hochschulstudium und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Zwei betriebliche Situationsaufgaben mit den Schwerpunkten aus den Handlungsbereichen
- Handlungsbereiche, insgesamt 600 bis 630 Minuten:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Anmerkung
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
Mündliche Prüfung
- Präsentation, 10 Minuten
- Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus Führen und Entwickeln von Personal und ein weiteres aus den Handlungsbereichen Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse, Steuern von Qualitätsmanagementprozessen, Gestalten von Schnittstellen und Projekten, Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen und Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen haben. Dies soll zum ersten schriftlichen Prüfungstermin eingereicht werden.
- Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.