Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind befähigt, Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu führen und bei der Aus- und Weiterbildung mitzuwirken. Das Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben im Unternehmen und in Organisationen sowie das Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen und deren Einflüsse auf zukünftige Entwicklungen im Bereich sozialer Dienstleistungen gehören ebenfalls zu ihren Tätigkeitsbereichen.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 771 KB)
- Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen von Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in unserem Zuständigkeitsbezirk haben und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen.
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Rahmenplan zur Prüfung
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 1061 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen
Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragen. Wer die Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" nach der Verordnung vom 21. Juli 2011 bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.