Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind befähigt, Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu führen und bei der Aus- und Weiterbildung mitzuwirken. Das Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben im Unternehmen und in Organisationen sowie das Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen und deren Einflüsse auf zukünftige Entwicklungen im Bereich sozialer Dienstleistungen gehören ebenfalls zu ihren Tätigkeitsbereichen.

Anmeldung und Prüfung

Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragen. Wer die Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" nach der Verordnung vom 21. Juli 2011 bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.